Werde ich wieder arbeiten können? Ich habe Angst, dass ich nicht mehr so belastbar wie früher bin

Der Übergang zur vollen Berufstätigkeit kann durch eine stufenweise Wiedereingliederung erleichtert werden. Ihre Arbeitsbelastung kann während des Bezuges von Krankengeld in Abstimmung mit Ihrem Arzt, der Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber stufenweise bis zur vollen Arbeitsfähigkeit auf Ihre physische und psychische Situation abgestimmt werden. Die Wiedereingliederungsphase soll in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern.

Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber können eine schrittweise Arbeitsaufnahme ablehnen. Sie bleiben dann bis zur Herstellung Ihrer vollen Arbeitsfähigkeit arbeitsunfähig und beziehen weiterhin Krankengeld, dies allerdings höchstens 78 Wochen wegen derselben Krankheit.

Ich habe auf Grund meiner Erkrankung Schwierigkeiten an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren, möchte aber auf jeden Fall wieder arbeiten

Wenn Sie durch Operationen und/oder durch begleitende Therapiemaßnahmen in Ihrer körperlichen Funktionsfähigkeit so eingeschränkt sind, dass Sie Ihre bisherige Beschäftigung nicht wieder aufnehmen können, gibt es folgende Möglichkeiten: behinderungsgerechte Umgestaltung Ihres bisherigen Arbeitsplatzes, innerbetriebliche Umsetzung oder berufliche Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen.

Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt (Rehabilitationsabteilung) und/oder Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Beantragen Sie am besten auch gleich einen Schwerbehindertenausweis, da sich die zuständige Hauptfürsorgestelle auch für die Umgestaltungen am Arbeitsplatz und deren Finanzierung einsetzt. Den Ausweis bekommen Sie bei Ihrem jeweiligen Versorgungsamt.

Muss ich meine Erkrankung bei einer Neubewerbung angeben?

Bei einer Neubewerbung müssen Sie von sich aus weder Ihre Erkrankung noch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises offenlegen. Allerdings können Sie dann die beruflichen Begünstigungen für Schwerbehinderte (erhöhter Kündigungsschutz, fünf Tage mehr Urlaub, steuerliche Vorteile) nicht in Anspruch nehmen.

Nur wenn Sie im Einstellungsgespräch ausdrücklich nach einer vorliegenden Schwerbehinderung gefragt werden, müssen Sie dies wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigen Sie diesen Umstand, könnte der Arbeitsvertrag später angefochten werden.

Ich bin während meiner Arbeitslosigkeit krank geworden. Wie geht es jetzt weiter?

Sie erhalten ab Krankschreibung für sechs Wochen weiterhin Arbeitslosengeld, anschließend Krankengeld von Ihrer Krankenkasse in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Sind Sie nach Abschluss Ihrer medizinischen Behandlung wieder voll leistungsfähig, setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt bzw. Arbeitsberater in Verbindung. Sind Sie durch Operationen und/oder durch begleitende Therapiemaßnahmen in Ihrer körperlichen Funktionsfähigkeit so eingeschränkt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf nicht wieder arbeiten können, so gibt es die Möglichkeiten beruflicher Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Lassen Sie sich diesbezüglich von der Rehabilitationsabteilung des Arbeitsamtes oder Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, das ist meist die Landesvesicherungsanstalt (LVA) oder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), beraten.