Bei rund 20 bis 25 Prozent aller Darmkrebsfälle sind bereits in der Familie Darmkrebs oder Darmpolypen bekannt, ohne dass mit heutigen Tests der Nachweis eines genetischen Zusammenhanges möglich wäre. Dies bezeichnen Ärzte als familiäre Häufung von Darmkrebs: Die Erfahrung mit diesen Familien hat gezeigt, dass ihre Mitglieder ein erhöhtes Darmkrebsrisiko haben. Es sind Familien, in denen eine oder gar mehrere Personen an Darmkrebs erkrankt sind oder schon in jungen Jahren Darmpolypen entwickelt haben.

Fragen Sie nach in Ihrer Familie!

Die Vorgeschichte aus der ganzen Familie ist bei der Suche nach familiär gehäuftem Darmkrebs sehr wichtig. Familienangehörige mit Darmkrebs oder Darmpolypen – insbesondere, wenn diese im Alter von jünger als 50 Jahren aufgetreten sind – geben Hinweise auf ein erhöhtes familiäres Risiko. Beispielsweise haben Verwandte ersten Grades von Patienten, die vor dem Alter von 60 Jahren Darmkrebs entwickelten, ein drei- bis vierfach erhöhtes Risiko, selbst an Darmkrebs zu erkranken.

Auch Darmkrebsfälle im höheren Alter lassen in der betroffenen Familie eine genetische Neigung für Darmkrebs vermuten. Ist einer Ihrer Verwandten, egal welchen Alters, davon betroffen, sollten Sie mit Ihrem Arzt über eine intensivierte Vorsorge sprechen.

Vorsorge bei familiär gehäuftem Darmkrebs

Gibt es in Ihrer Familie Hinweise auf eine familiäre Häufung von Darmkrebs, sollten Sie früher als andere Menschen zur Darmspiegelung gehen. Es gilt, dass Ihre erste Vorsorgedarmspiegelung 10 Jahre vor dem Alter liegen soll, in dem beim Familienmitglied Darmkrebs oder Darmpolypen festgestellt wurde. Ein Beispiel: Wurde Darmkrebs oder Darmpolypen bei Ihrem Verwandten im Alter von 44 Jahren festgestellt, sollten Sie selbst im Alter von 34 Jahren die erste Vorsorgedarmspiegelung durchführen lassen. Spätestens im Alter von 40-45 Jahren sollte eine erste Untersuchung erfolgen. Die Koloskopie wird mindestens alle 10 Jahre wiederholt.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten für die Darmspiegelung vor dem Alter von 55 Jahren, wenn eine familiäre Belastung vorliegt?

Liegt ein familiär erhöhtes Risiko für Darmkrebs vor, wird der Hausarzt über eine risikoangepasste Vorsorgestrategie beraten und den Patienten ggf. zur Vorsorgedarmspiegelung an den Magen-Darm-Arzt (Gastroenterologen) überweisen. Man kann sich natürlich auch direkt an den Magen-Darm-Arzt wenden und sich von ihm über die individuell als notwendig erachteten Vorsorgemaßnahmen informieren lassen. Wenn diese die Durchführung einer Vorsorgekoloskopie vor dem Alter von 50 Jahren bei Männern und 55 Jahren bei Frauen vorsehen, wird der Arzt einen Weg finden, die Vorsorgedarmspiegelung mit der Krankenkasse abzurechnen.


Dieser Text entstand mit fachlicher Unterstützung des Krebsinformationsdiensts (KID).
Quellen:
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom, Version 1.1 – August 2014. AWMF-Registernummer: 021/007OL. http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-007OL.html