Binweg

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Samstag, 6. April 2013 - 08:42

Ich war gestern beim Rentenamt, mich mal informieren, wann und ob ich irgendwann mal etwas von der Witwenrente meines Mannes bekomme.

Dabei hat mir die Frau auf dem Rathaus einen SEHR wichtigen Hinweis gegeben.

Dies ist insbesondere WICHTIG; wenn der Überlebende zu wenig Rentenansprüche hat.

Dann kann ausgeglichen werden. Allerdings nur innerhalb eines Jahres nach Tod des Ehepartners.

Ihr müsst euch mal das Rentensplitting ausrechnen lassen, ob dabei mehr rauskommt als durch die Witwenrente.

Wenn das abgeklärt ist, könnte ihr entscheiden, nach Zugang des RentsplittingBescheides habt ihr noch 4 Wochen Widerspruchsfrist, dann ist alles fix und KANN DANN NICHT MEHR RÜCKGEÄGNGIG gemacht werden.

Dann verfällt auch der Anspruch auf die Witwenrente.

aber, bitte macht euch schlau, ich denke da an einige hier aus dem Forum, an eine Frau hier in Ingolstadt, die keine Rentenansprüche hat.

Das ist ungemein wichtig!

Einen lieben Gruß an euch alle.

Es gibt eine 0800-Nr. wo ihr euch einen Termin geben lassen könnt.

Alles Liebe von Friderike

annachristine

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Donnerstag, 11. April 2013 - 17:26

ich mußte mich erst einmal mit der Problematik des Splittings vertraut machen.

Da mein Mann bereits Rentner war und ich ja auch in den Vorruhestand gegangen war, trifft für mich dieses Splitting nicht zu. Ich habe nur ein Problem mit den Freigrenzen, die nicht zu einer Witwenrentenkürzung führen. Denn von allen Einnahmen, die diese übersteigen wird die Witwenrente um 20 % gekürzt. (741,05 €/657,89 €); Es gibt ja auch nur die Prozentualenanteile der Rente des Partners und darauf erfolgt dann nochmals die Kürzung der eigenen einnahmen über den Freibetrag. Es ist schon kompliziert genug. Da kann man nicht alleine durchsehen.

Wenn ich es richtig verstanden habe führt ein Splitting dazu, daß die Rentenansprüche des verstorbenen Partner übertragen werden und bei der Altersrente später als eigene Einnahmen bewertet werden. Da sollte man dann doch die Rechnung machen lassen um zu wissen, was später davon herauskommt.

LG

Christine

annachristine

307 posts
Montag, 27. Mai 2013 - 19:08

In der Fernsehzeitung "Auf einen Blick" ist einAnfrage an die Rentenversicherung zur Witwenrente im Zusammenhang mit einer wieder heirat gestellt worden.

Nachfolgende Antwort:

So schön es ist, daß Sie eine neue Ehe eingehen möchten, so verlieren Sie darauf tatsächlich Ihren Anspruch auf die Witwenrente. Das gilt übrigens auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Im Klartext: Mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie wieder heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft begründen, enden auch Ihre Ansprüche aus der Hinterbliebenenrente. Den Anspruch auf Ihre eigene Altersrente behalten Sie. Ebenso bleibt der Anspruch auf Waisenrente für die Kinder aus der Partnerschaft/Ehe bestehen. Doch Achtung: Ganz leer gehen Sie trotzdem nicht aus. Sozusagen als Starthilfe für Ihre neue Ehe können Sie bei der Rentenversicherung eine einmalige Rentenabfindung beantrsagen. Die Höhe beträgt in der Regel zwei Jahresbeträge der Witwenrente. Für weitere Fragen können Sie unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/10004800 direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. (Die Antwort wurde von Dr. Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund gegeben.)

Ich fand diesen Artikel sehr interessant, denn das mit einer Abfindung hatte ich bisher auch noch nicht gehört.Kann für einige bestimmt von Interesse sein diese Abfindung dann zu beantragen. Würde aber auch dabei dann nachfragen, ob man aus der neuen Partnerschaft auch eine Witwenrente bekommt, wenn man 2 Jahre verheiratet ist, oder hier bereits dann früher ohne diese Wartezeit!

Anna-Christine