Brauche ich einen Behindertenausweis? Wie und wo bekomme ich ihn?

Jeder Mensch mit einer Tumorerkrankung kann einen Behindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Der Grad der Behinderung und die eventuelle Eintragung eines Merkzeichens wird durch den ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes festgelegt.

Als schwerbehindert gelten Personen, deren Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 50 Prozent beträgt. Nach einer zwei- bis fünfjährigen so genannten Heilungsbewährung wird eine Neufeststellung des Grads der Behinderung vorgenommen.

Die Vorteile ergeben sich vor allem für Berufstätige: erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, zusätzlicher Urlaubsanspruch (5 Tage pro Jahr), steuerliche Vergünstigungen. Bei Eintragung eines Merkzeichens im Ausweis gibt es zusätzliche Nachteilsausgleiche, zum Beispiel Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr beim Merkmal "G" (gehbehindert).

Der Schwerbehindertenstatus hat auch Auswirkungen auf den Bezug der Regelaltersrente. Anträge gibt es bei den Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, die Ihnen auch die Anschrift des für Sie zuständigen Versorgungsamtes nennen können. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie auch beim Sozialdienst des Krankenhauses.