Das Vorsorgeprogramm gegen Darmkrebs richtet sich nach dem individuellen Erkrankungsrisiko. Davon abhängig ist, ab wann und wie häufig eine Untersuchung sinnvoll ist. Hierbei muss man zwischen den Menschen mit einem erhöhten Risiko – z.B. eine familiäre Vorbelastung – und denen ohne erhöhtes Darmkrebsrisiko unterscheiden.

Prinzipiell gilt: Bei erhöhtem Darmkrebsrisiko müssen Vorsorgeuntersuchungen schon im jüngeren Lebensalter begonnen werden.

Untersuchungsmethoden zur Vorsorge und Früherkennung

Zur Darmkrebsfrüherkennung stehen verschiedene Untersuchungsverfahren zur Verfügung. Im Folgenden werden die Methoden der Darmkrebsvorsorge kurz dargestellt (Mehr Informationen zu den einzelnen Untersuchungen finden sie hier).

Test auf verstecktes Blut im Stuhl (immunologischer Stuhltest): Mit diesem Test lässt sich verborgenes, mit dem bloßen Auge nicht sichtbares Blut im Stuhl aufspüren. Solche Blutspuren aus dem Darminneren können von Darmpolypen (möglichen Vorstufen von Darmkrebs) oder auch bereits von Darmkrebs stammen. Der Okkultbluttest sollte regelmäßig, also einmal jährlich durchgeführt werden. Schlägt der Test einmal positiv an, sollte der Befund unbedingt durch eine Darmspiegelung abgeklärt werden. Zwar bedeutet längst nicht jeder positive Blutnachweis im Stuhl gleich Darmkrebs, allerdings kann hier nur die Darmspiegelung wirklich Sicherheit geben.

Austastung des Mastdarms: Eine relativ einfache Methode, die der Hausarzt durchführen kann. Der Arzt tastet dabei den unteren Bereich des Mastdarms mit dem Finger aus. Etwa ein Viertel der Tumoren im Mastdarm wird somit entdeckt. Allerdings kommen Darmtumoren oder -polypen häufig auch in höher gelegenen Darmabschnitten vor, so dass die Tastuntersuchung allein als Darmkrebsvorsorge nicht ausreicht.

Darmspiegelung (Koloskopie): Die zurzeit effektivste und treffsicherste Methode zur Früherkennung von Darmkrebs. Mit der Vorsorgedarmspiegelung lässt sich Darmkrebs zu nahezu 100% verhindern. Regelmäßig angewandt können hierbei fast alle Polypen gefunden und abgetragen werden. Darüber hinaus werden bösartige Darmtumoren oft in einem frühen Stadium entdeckt, in dem sie noch heilbar sind. Vor der Darmspiegelung muss der Darm durch abführende Maßnahmen geleert und gereinigt werden. Während der Darmspiegelung führt der Arzt ein dünnes, schlauchförmiges Untersuchungsgerät (Endoskop) durch den After in den Darm ein. An der Spitze des Gerätes ist eine Minikamera montiert, mit deren Hilfe das Innere des Darms genau inspiziert werden kann. Durch spezielle Arbeitskanäle im Endoskop können kleine Instrumente in den Darm vorgeschoben werden, mit denen Gewebeproben entnommen oder Darmpolypen aus dem Darm entfernt werden können.

Koloskopie

Virtuelle Koloskopie (CT-Kolonographie): Als ein High-Tech-Verfahren ermöglicht die virtuelle Koloskopie eine "Darmspiegelung von außen". Mit den Verfahren der Computertomographie (CT) oder (eher selten) Magnetresonanztomographie (MRT) werden Schichtaufnahmen vom Bauchraum erstellt, die mit Hilfe eines 3D-Computerprogrammes in ein räumliches Bild vom Darm umgewandelt werden. Am Bildschirm kann der Arzt nun den Darm nach verdächtigen Bezirken absuchen. Der Vorteil der Methode ist, dass kein Untersuchungsinstrument in den Darm eingeführt werden muss. Aber auch hier ist eine vorbereitende Darmreinigung notwendig. Die virtuelle Koloskopie ist weniger genau als die Darmspiegelung: kleine oder flache Darmpolypen können übersehen werden. Wenn ein Polyp entdeckt wird, muss sich eine normale Darmspiegelung anschließen, um den Polypen mit Hilfe des Endoskops entfernen zu können.

Polypentfernung (Polypektomie)

Darmpolypen können zu Krebs entarten. Zwar entwickeln sich nicht alle Polypen zu einem bösartigen Tumor weiter, aber zur Sicherheit werden einmal entdeckte Polypen entfernt. Dies erfolgt meist während einer Darmspiegelung, in dem der Arzt Zangen- oder Schlingeninstrumente durch den Arbeitskanal des Endoskops führt und den Polypen damit von der Darmwand abtrennt. Das Gewebe der abgetragenen Polypen wird anschließend im Labor feingeweblich untersucht, um Art und Eigenschaften der Polypen zu bestimmen und um zu prüfen, ob sich in einem Polypen möglicherweise bereits Krebszellen gebildet haben.

Das große Plus dieser Methode ist, dass durch die Darmspiegelung mit Polypektomie in einem Arbeitsgang Diagnose und Therapie erledigt werden. Das rechtzeitige Entfernen von Darmpolypen kann viele Darmkrebserkrankungen verhindern. Hier lesen Sie mehr zur Polypenentfernung.

Vorsorge für Menschen ohne erhöhtes Risiko

Für alle, die weder eine familiäre Belastung noch ein erhöhtes Risiko aufgrund einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung haben, wird empfohlen, ab dem Alter von 50 Jahren zur Darmkrebsvorsorge zu gehen. Denn ab 50 steigt das Risiko für altersbedingten Darmkrebs an. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab dem Alter von 50 Jahren die Kosten für den jährlich durchgeführten Stuhltest auf verstecktes Blut sowie die Austastung des Mastdarms. Ab einem Alter von 50 Jahren bei Männern und 55 Jahren bei Frauen wird von den Krankenkassen eine Darmspiegelung als Vorsorge bezahlt. Ist sie ohne auffälligen Befund, so kann nach 10 Jahren erneut eine Darmspiegelung in Anspruch genommen werden. Seit dem 1. Juli 2019 werden alle Versicherten mit Erreichen des 50 sten Lebensjahres von ihrer Krankenkasse zur Darmkrebsvorsorge eingeladen. Sofern Versicherte nicht widersprechen, erfolgen weitere Einladungen mit Erreichen des Alters von 55, 60 sowie 65 Jahren.

Diese Information gibt es hier auch in leichter Sprachen.

Vorsorgeprogramm für Risikogruppen

Bei Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko gilt, dass die Vorsorge früher einsetzen muss als bei Menschen ohne erbliches Risiko bzw. Darmkrebs in der Familie. Bei Verdacht auf erblichen Darmkrebs (HNPCC oder FAP, hier gibt es mehr Informationen dazu) sollten Sie sich von einer humangenetischen Beratungsstelle über das weitere Vorgehen beraten lassen und auch Ihre Familie dazu animieren, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Ergibt die Analyse des Familienstammbaums den Verdacht auf HNPCC oder FAP, kann mit Hilfe molekulargenetischer Tests versucht werden, charakteristische Veränderungen der Gene in den Blutzellen einzelner Familienmitglieder nachzuweisen. Doch nicht alle Mitglieder der Familie sind Träger des veränderten Erbmaterials. Diejenigen jedoch, bei denen eine typische Genveränderung nachgewiesen wird, sollten sich einer intensivierten Vorsorge für erblichen Darmkrebs unterziehen. Bei der Familiären Adenomatösen Polyposis (FAP) beginnen die Vorsorgemaßnahmen bereits im Alter von 10 Jahren, beim HNPCC startet die Vorsorge mit 25 Jahren.

Für familiär gehäuften Darmkrebs, bei dem die beteiligten Gene bisher nicht bekannt sind, gibt es noch keine wirksamen Testverfahren, die eine erbliche Belastung nachweisen könnten. Dennoch zählen die Menschen aus solchen Familien ebenfalls zur Gruppe der Risikopatienten und sollten sich in ein spezielles Vorsorgeprogramm eingliedern. Die Vorsorge beginnt hier früher als bei den Menschen mit normalem Risiko: Die erste Vorsorgedarmspiegelung sollte 10 Jahre vor dem Alter liegen, in dem Darmkrebs erstmals bei einem erkrankten Familienmitglied aufgetreten ist. Allerdings bleiben dabei oft Erkrankungen unberücksichtigt, die in der Familie gar nicht bekannt wurden, etwa bei den Großeltern, die z.B. an einem undefinierten Krebs im Bauchraum starben. Jungen Menschen aus Familien mit Verdacht auf familiär gehäuften Darmkrebs sollten deshalb spätestens im Alter von 40-45 Jahren zur ersten Vorsorgedarmspiegelung gehen.

Für Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wie der Colitis ulcerosa, einer weiteren Risikogruppe, gelten ebenfalls spezielle Vorsorgeprogramme. Für alle Menschen mit erhöhtem Darmkrebsrisiko - ob erblich, familiär oder wegen entzündlicher Darmerkrankung - gilt, dass, unabhängig vom Alter, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen von den Krankenkassen übernommen werden. Lesen Sie hier mehr zu den wichtigen Darmkrebsvorsorgeprogrammen.


Dieser Text entstand mit fachlicher Unterstützung des Krebsinformationsdiensts (KID).
Quelle:
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom, Version 1.1 – August 2014. AWMF-Registernummer: 021/007OL. http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-007OL.html