Medikamente, die zur Chemotherapie eingesetzt werden, heißen Zytostatika. Alle Zytostatika haben die Eigenschaft, das Wachstum von Zellen zu verlangsamen oder diese sogar abzutöten. Besonders Tumorzellen, die sich schnell teilen und vermehren, sind Angriffsziel von Zytostatika: Meistens behindern sie die Zellteilung, so dass sich der  Tumor nicht mehr ungehindert ausbreiten kann. Aber auch gesunde Körperzellen können durch die Medikamente in Mitleidenschaft gezogen werden. Beeinträchtigt werden – in unterschiedlichem Umfang – alle sich schnell regenerierenden Gewebe, was ein wichtiger Grund für die unerwünschten Nebenwirkungen von Zytostatika ist. 

Nicht jedes Zytostatikum wirkt gegen jede Krebsart. Bei der Behandlung von Darmkrebs haben sich Therapien auf Basis von Fluoropyrimidinen (z. B. die Medikamente 5-Fluorouracil und Capecitabin) bewährt. Durch die Kombination mit weiteren Zytostatika wie Oxaliplatin und Irinotecan lässt sich die Wirkung steigern. Zuletzt zugelassen (im April 2016) wurde das Kombinationsmedikament Trifluridin/Tipiracil (Handelsname Lonsurf®). Es wird jedoch erst in späteren Therapielinien bei Patienten mit metastasiertem Darmkrebs angewendet.

Darüber hinaus kommen neuartige zielgerichtete Medikamente bei der Behandlung von fortgeschrittenem Darmkrebs zum Einsatz. Dabei handelt es sich nicht um Zytostatika, sondern um Antikörper, kleine Moleküle oder andere Substanzen. Diese haben spezifischere Angriffpunkte als eine Chemotherapie. Die zielgerichteten Wirkstoffe werden jedoch fast immer mit einer Chemotherapie kombiniert. 

Damit Sie als Patient von einer Chemotherapie (mit oder ohne zielgerichteten Wirkstoffen) bestmöglich profitieren können, sollten Sie sich bei einem Tumorzentrum oder einer Universitätsklinik nach den aktuellen Behandlungsmöglichkeiten erkundigen. Besprechen Sie mit den Ärzten auch, ob es für Sie Sinn macht, an einer laufenden klinischen Studie teilzunehmen.

Neu-Zulassung von Medikamenten

Bevor neue Wirkstoffe die Zulassung als Arzneimittel erhalten, werden sie in aufwändigen klinischen Studien bei der Behandlung von Patienten mit Darmkrebs geprüft. Eine Zulassung erfolgt in der Regel für eine konkrete Verwendung, beispielsweise zur Behandlung von Darmkrebspatienten im Rahmen einer palliativen Chemotherapie innerhalb eines bestimmten Behandlungsschemas.

Auch nach der Zulassung finden mit den neuen Medikamenten oder neu zugelassenen Zytostatikakombinationen weitere klinische Studien statt, um deren Wirksamkeit und Verträglichkeit beispielsweise in neuen Behandlungsschemata oder anderen Erkrankungssituationen fortlaufend zu prüfen. Ihre Zulassung kann auf der Basis dieser Studienergebnisse auch auf andere Behandlungssituationen ausgeweitet werden. Wichtig ist immer, dass die neuere Behandlung gegenüber der bisherigen Standardtherapie wirkliche Vorteile aufzeigt.

Beantragt ein pharmazeutisches Unternehmen für sein Medikament eine Zulassung, kann dies entweder länderübergreifend in einem europäischen Zulassungsverfahren geschehen oder in jeden Land separat über ein nationales Verfahren. In letzterem Fall kann es passieren, dass beispielsweise die englische Landesbehörde einer Zulassung zustimmt, die deutsche sie jedoch verweigert, da die Prüfer hier von den Studiendaten (noch) nicht überzeugt sind. Wenn Ihr Arzt dennoch der Ansicht ist, dass die Behandlung mit einem ausländischen Medikament für Sie von Vorteil ist, kann man das Arzneimittel über eine internationale Apotheke importieren. Wegen der Kostenübernahme müssten Sie in einem solchen Fall mit ihrer Krankenkasse sprechen.


Dieser Text entstand mit fachlicher Unterstützung des Krebsinformationsdiensts (KID).
Quelle:
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom, Langversion 2.0, 2017, AWMF Registrierungsnummer: 021/007OL, http://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/kolorektales-karzinom/