Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten für die Fahrtkosten während einer ambulanten Chemo- oder Strahlentherapie?

Bei mehrmals erforderlichen ambulanten Behandlungsterminen, wie zum Beispiel bei einer Strahlen- oder Chemotherapie, übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten, allerdings abzüglich einer Eigenbeteiligung von maximal 10% der Fahrtkosten – mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrten zur ambulanten Behandlung durch Ihren behandelnden Arzt verordnet sind.

Wie kann ich an Hilfsmittel kommen?

Für Hilfsmittel, wie beispielsweise Perücken bei Haarausfall infolge der Chemotherapie oder Bestrahlung, Artikel zur Stomaversorgung usw., gibt es Festbeträge, die jedoch bei den einzelnen Krankenkassen verschieden sein können. Möchten Sie eine bessere und teurere Versorgung, müssen Sie für die zusätzlichen Kosten selbst aufkommen. Ausgenommen von dieser Festbetragsregelung sind Hilfsmittel, die als Sonderanfertigung für Schwer- oder Schwerstbehinderte verschrieben werden.

Alle Hilfsmittel müssen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse vor der Beschaffung genehmigt werden. Ihre Krankenkasse und der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützen Sie dabei. Viele Krankenkassen haben eine Anzahl an Hilfsmitteln wie zum Beispiel Rollstühle, Pflegebetten usw., die leihweise und kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.