"Ich soll einen Behindertenausweis bekommen, befürchte aber, dann endgültig als untauglich abgestempelt zu werden."
Der Behindertenausweis soll seinem Träger eine angemessene Rücksichtnahme der anderen auf seine Einschränkungen gewährleisten. Er bietet zum Beispiel oft einen Kündigungsschutz oder kann eine berufliche Wiedereingliederung erleichtern.
Ein Behindertenausweis wird nur auf einen Antrag hin ausgestellt. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Ihr Arzt wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung für den Antrag ausstellen. Außer der ausstellenden Person erfährt niemand davon, es erfolgt weder eine Registrierung noch ein Eintrag im Pass.
Es hat absolut nichts mit Schwäche zu tun, wenn Sie diese Vorzüge für sich nutzen möchten.