"Was ist zu tun, wenn ich Pflege brauche?"

Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit, häusliche Krankenpflege über Ihre Krankenkasse zu beantragen, wenn eine Krankenhausbehandlung dadurch vermieden oder verkürzt werden kann und im Haushalt lebende Personen nicht in der Lage sind, Sie zu pflegen.

Häusliche Krankenpflege umfasst die für Sie erforderliche Grund- und Behandlungspflege, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Bei voraussichtlich länger andauernder Pflegebedürftigkeit ist ein Antrag auf Leistung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu stellen und eine entsprechende Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes beizulegen. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu drei Monaten.

Die Pflegekasse ist eine selbständige Einrichtung der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Die Höhe der häuslichen Pflegeleistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe, deren Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse erfolgt. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihre Versorgung organisieren möchten, entweder durch Ihre Angehörigen (Geldleistung) oder durch ambulante Dienste und Sozialstationen (Sachleistung). Eine Kombination von Geld- und Sachleistung ist auch möglich. Bei weiteren Fragen setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) in Verbindung.