Wie kann ich mich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen?

Es gibt so genannte Härtefallregelungen, für die jeweils bestimmte Einkommensgrenzen maßgeblich sind, die es ermöglichen, dass Sie vollständig oder teilweise von den Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen befreit werden.

Nähere Auskünfte bekommen Sie bei Ihre Krankenkasse.