"Ich habe Angst, dass berufliche Nachteile für mich entstehen, wenn ich meinen Arbeitgeber über meine Krankheit informiere."

Sie sind nicht verpflichtet Ihrem Arbeitgeber in der Krankmeldung die Art Ihrer Erkrankung anzugeben. Vielen Krebspatienten steht ein Schwerbehindertenausweis zu. Auch die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, der zu gegebener Zeit sogar ein wirksamer Kündigungsschutz sein kann, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen.

Niemand kann Sie zwingen, ein Risiko einzugehen und Ihrem Arbeitgeber zu erzählen, dass Sie Krebs haben. Ihre Zweifel können damit zusammenhängen, dass Sie ungern ein Geheimnis aus der wöchentlichen Chemotherapie machen möchten.

Vielleicht empfinden Sie es als beruhigend, wenn Sie bei gemeinsamen Projekten und Zielabsprachen Ihre Beeinträchtigungen offen zur Sprache bringen können und zugleich den Rückhalt der Firma spüren. Prüfen Sie, ob Ihre Angst berechtigt ist und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die ganze Wahrheit zu einem Zeitpunkt mit, den Sie dafür geeignet halten.