Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Die Rente wegen Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung geleistet. Bei einer Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche, liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. Die Rentenhöhe entspricht der Hälfte einer Rente bei voller Erwerbsminderung.
Vollrente wird gezahlt, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur noch als Zeitrenten für längstens drei Jahre zugebilligt. Dies allerdings erst vom siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Die Befristung kann wiederholt werden.
Eine Rente auf Dauer wird nur dann gewährt, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes voraussichtlich nicht eintreten wird.
Als Voraussetzungen für die Bewilligung der Rente wegen Erwerbsminderung, müssen neben der gesundheitsbedingten Erwerbsminderung noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen, wie bestimmte Versicherungs- und Wartezeiten, vorliegen. Genaue Auskünfte erteilen die zuständigen Rentenversicherungsträger, das sind meist die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder die Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise. In einem bestimmten Umfang dürfen Sie Geld hinzuverdienen. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen erfragen Sie bei den Beratungsstellen des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Sollte die Rente geringfügig sein, so können Sie sich an das örtliche Sozialamt wenden, um nach Überprüfung Ihrer finanziellen und familiären Situation ergänzende Leistungen zu erhalten.