Ich bin durch meine Erkrankung in eine finanzielle Notlage geraten. Wo bekomme ich Unterstützung?

Wenn Sie auf Grund Ihrer Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die durch keinen anderen Kostenträger oder durch unterhaltspflichtige Angehörigen aufgefangen werden können, so haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Diese können sein: Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und wird neben der Übernahme von Miet- und Heizkosten pauschal nach Regelsätzen abgegolten. Bei besonderen familiären oder persönlichen Situationen kann zusätzlich zum Regelsatz ein Mehrbedarf gewährt werden. Sind Sie zum Beispiel erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung, so erhalten Sie einen finanziellen Zuschlag; dies gilt auch, wenn Sie einer besonderen Ernährung bedürfen (zum Nachweis bedarf es eines ärztlichen Attests). Zu diesen laufenden Hilfeleistungen gibt es einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Kleidung, Hausrat und Möbeln.

Hilfe in besonderen Lebenslagen wird in besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit gewährt. Hierzu zählen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Eingliederungshilfe für Behinderte usw.

Zur Abklärung und Unterstützung wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Gelder aus verschiedenen Härtefonds oder Stiftungen zu erhalten. Die Deutsche Krebshilfe gewährt beispielsweise relativ unbürokratisch einmalige finanzielle Zuwendungen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Krebshilfe: Tel.: 0228-72990-0, in Sachen Härtefonds wählen Sie die Tel.: 0228-72990-94 Webseite: http://www.krebshilfe.de

Ich bin selbstständig und krankenversichert, bekomme aber kein Krankengeld. Eine Arbeitslosenversicherung habe ich nicht.

Sie fragen sich, ob es in Ihrer Situation überhaupt Hilfe bzw. Zuschüsse gibt. Sind Sie auf Grund Ihrer Erkrankung in finanzielle Not geraten, so haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Unter finanzieller Not versteht der Gesetzgeber, dass Sie unter eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze fallen und durch keinen anderen Kostenträger oder unterhaltspflichtigen Angehörigen aufgefangen werden können. Zur Abklärung und Unterstützung wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt.