Nachdem die Krebsbehandlung abgeschlossen ist, kommt für Sie eine Zeit, in der sich Ihr Körper erholen muss, Sie langsam wieder in das Alltagsleben zurück finden und Ihr Leben den neuen Umständen entsprechend ordnen müssen. Das Zurechtfinden mit dieser Situation und die wichtige medizinische Betreuung nach einer Tumorbehandlung wird Nachsorge genannt.
Ziele der Tumornachsorge sind:
- So früh wie möglich einen Tumorrückfall (Rezidiv) oder einen Tumor an einer anderen Stelle im Darm (Zweittumor) zu erkennen und erneut geeignete Therapiemaßnahmen einzuleiten
- Folgen der Tumorkrankheit oder der Therapie (z. B. Verdauungsstörungen, Stuhlinkontinenz) zu behandeln
- Beratung zu den Möglichkeiten der Rehabilitation ‒ d.h. zu medizinischen, sozialen, psychosozialen und beruflichen Maßnahmen nach einer Erkrankung ‒ für eine Wiedereingliederung in Gesellschaft, Beruf und Privatleben
- Unterstützung bei psychischen oder sozialen Problemen und bei der beruflichen Wiedereingliederung
In der Nachsorge geht es neben den wichtigen Nachsorgeuntersuchungen auch darum, wie Sie sich fühlen und ob Sie Probleme mit der Familie oder im Beruf haben. Gemeinsam mit Ihrem Arzt sollten Sie auch besprechen, ob eine Rehabilitation sinnvoll ist oder eine zusätzliche psychotherapeutische Betreuung für Sie in Frage kommt. Mehr zu diesen Aspekten der Nachsorge finden Sie im Bereich Sorgen & Soziales.
Untersuchungen zur Nachsorge
Im fortgeschrittenen Darmkrebsstadium kann der Krebs oft nicht vollständig aus dem Körper entfernt werden. Mit Operation sowie Chemo- und Strahlentherapie versucht man, den Tumor weitestgehend zurückzudrängen, um aktuelle oder drohende Beschwerden zu lindern (palliative Behandlung). Eine Überwachung des Verlaufs der Krebserkrankung dient dazu, auf bedrohliche Veränderungen rechtzeitig mit erneuter Therapie reagieren zu können.
In den Fällen, wo Darmkrebs durch die Krebstherapie vollständig entfernt werden konnte, sorgen Nachsorgeuntersuchungen dafür, einen möglichen Tumorrückfall (Rezidiv) oder einen Zweittumor frühzeitig zu erkennen. Denn: Je früher man eine erneute Erkrankung erkennt, desto besser sind die Heilungschancen bei der erneuten Behandlung. Dabei ist zu beachten, dass Untersuchungen zur Rezidiv- oder Zweittumor-Erkennung nur dann sinnvoll sind, wenn sich daraus eine therapeutische Konsequenz ergibt. Das bedeutet beispielsweise, dass der Allgemeinzustand eines Patienten so gut sein muss, dass eine erneute Behandlung möglich wäre. Aber auch in diesem Fall kann der Besuch beim Arzt wichtig sein, zum Beispiel im Hinblick auf Folgeerscheinungen der Erkrankung bzw. der früheren Behandlung oder für die Beratung und Unterstützung im Leben nach der Erkrankung.
Die Nachsorge dient zur Erkennung folgender Formen einer erneuten Erkrankung:
- Lokalrezidiv (örtlicher Rückfall): Dies ist ein Tumor, der an der ursprünglichen Stelle nachwächst. Das ist möglich, wenn bei der Operation und Weiterbehandlung doch nicht alle Krebszellen des Tumors entfernt werden konnten. Beim Dickdarmkrebs sind Lokalrezidive selten, da durch die radikalen Operationstechniken oft ein sicheres Entfernen des Tumors gewährleistet ist. Auch beim Mastdarmkrebs treten örtliche Rückfälle heutzutage selten auf, die moderne Chirurgie (mit TME, d.h. totaler mesorektaler Exzision) hat zu einer dramatischen Senkung der vormals hohen Lokalrezidivraten geführt.
- Metastasen (Rückfall): Krebszellen können sich unbemerkt vom Tumor abgelöst haben und später Absiedlungen in anderen Organen bilden. Beim Darmkrebs entstehen Metastasen am häufigsten in Leber oder Lunge. Im Gegensatz zu anderen Krebsarten sind die Metastasen bei Darmkrebs recht gut behandelbar ‒ ein weiterer Grund, die Nachsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrzunehmen, um mögliche Metastasen rechtzeitig zu entdecken.
- Zweittumor: Dies sind Tumorerkrankungen, die vollkommen unabhängig vom ersten Tumor entstehen. Der zweite Darmtumor entsteht an einer anderen Stelle im Darm als der Ersttumor. Man weiß aus Erfahrung, dass Darmkrebspatienten ein erhöhtes Risiko haben, einen erneuten, zweiten Darmkrebs zu entwickeln. Dieses Risiko scheint umso größer zu sein, je jünger der Krebspatient bei seinem ersten Tumor war. Beispielsweise können Patienten, bei denen im Alter unter 50 Jahren ein Darmkrebs auftritt, sich auf eine erbliche Krebsveranlagung untersuchen lassen.
Bei mehr als der Häfte der Darmkrebs-Patienten kommt es nach einer mit Heilungsabsicht durchgeführten Therapie, nach der keinerlei Krankheitszeichen mehr feststellbar sind, zu keinem Rückfall. Daher können Sie sich nach einer solchen Behandlung und guter Erholung durchaus als geheilt betrachten ‒ die Nachsorge ist dann eine Art Sicherheitsnetz für Sie.
Wie oft zur Nachsorgeuntersuchung?
Wie häufig Sie zur Nachsorge gehen sollen, hängt maßgeblich von Ihrem ursprünglichen Darmkrebsbefund ab. Konnte ein fortgeschrittenerTumor nicht vollständig entfernt werden, hängt es von Ihrem individuellen Behandlungsverlauf ab, zu welchen Zeitpunkten Ihr Arzt Ihnen eine Kontrolluntersuchung empfiehlt. Nach einer erfolgreichen Behandlung ist für die Nachsorge ausschlaggebend, in welcher Darmregion der Tumor auftrat, in welchem Krebsstadium er sich befand und ob es sich um besonders aggressive Krebszellen handelte oder nicht.
8 von 10 Rückfällen, die Darmkrebspatienten erleiden, treten innerhalb der ersten beiden Jahre auf; das ist der Grund dafür, dass in den ersten Jahren nach der Behandlung die Nachsorgeuntersuchungen häufiger stattfinden, als im weiteren Verlauf. Wenn nach 5 Jahren kein Tumorrückfall festgestellt wurde, endet die Nachsorge zur Erkennung von Rückfällen. Zukünftige Untersuchungen mittels der Darmspiegelung sind dann alle 5 Jahre empfohlen, um einen neuen Krebs (Zweittumor) oder mögliche Krebsvorstufen (Polypen) rechtzeitig zu entdecken.
Für alle Patienten mit Darmkrebs im Stadium II oder III können – neben den empfohlenen – auch weitere Untersuchungen oder kürzere Zeitabstände in der Nachsorge erforderlich sein. Die Ärzte beurteilen dies aufgrund des Behandlungsverlaufes und des feingeweblichen Befundes des Tumorgewebes, z.B. wenn besonders aggressive Krebszellen festgestellt wurden (Grading G3, G4) oder eine familiäre, erbliche Veranlagung für Darmkrebs im Raume steht. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob und welche Untersuchungen wie häufig bei Ihnen sinnvoll sind.
Tumormarker CEA
CEA ist die Abkürzung für Carcinoembryonales Antigen. In der Nachsorge bei Darmkrebs kann die CEA-Menge im Blut als so genannter Tumormarker wichtige Hinweise auf ein Lokalrezidiv oder Metastasen liefern. Hierzu wird die Konzentration des CEA im Blut gleich nach der Operation des Darmtumors bestimmt, was dann einem CEA-Wert nach Entfernung aller oder zumindest dem Großteil der Tumorzellen entspricht. Üblicherweise liegt der CEA-Wert dann nicht über 5 ng/ml. Steigt der CEA-Wert im Verlauf an, ist das ein Hinweis auf ein erneutes Tumorwachstum.
CEA wird bei einem Großteil der Darmkrebspatienten von den Tumorzellen vermehrt gebildet und gelangt ins Blut. Allerdings gibt nicht jeder Darmkrebs CEA in hohem Maße ins Blut ab, und CEA wird auch von anderen Körperzellen freigesetzt, beispielsweise von gesunden Darmzellen, von Zellen der Bauchspeicheldrüse, Leber und anderer Organe. Ansteigende CEA-Werte im Blut findet man daher nicht nur bei Darmkrebs, sondern auch bei anderen, auch gutartigen Erkrankungen unterschiedlicher Organe. Zum Beispiel sind auch nach einer normalen Darmspiegelung erhöhte CEA-Werte nachweisbar. Allein ein hoher CEA-Wert bedeutet also keinesfalls sofort Darmkrebs. Er erfordert aber weitere Untersuchungen zur Abklärung.
Als Tumormarker der zweiten Wahl gilt bei Darmkrebs das so genannte CA19-9 (GICA, Gastrointestinal cancer antigen). Es wird von Zellen des Darms, der Leber, des Magens, der Gallenblase und anderer Organe gebildet. Üblicherweise liegt der CA 19-9-Wert im Blut nicht über 37 U/ml. Steigt dieser Wert an, weist das auf eine Erkrankung der Organe hin, die CA 19-9 freisetzen. Als ein wichtiger Tumormarker gilt das CA 19-9 bei Tumoren der Bauchspeicheldrüse, der Leber, der Gallenwege und des Magens. Bei der Darmkrebsnachsorge wird meist nur das CEA als Tumormarker bestimmt, da CA 19-9 kaum eine größere Diagnosesicherheit erwirkt.