smartie
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Freitag, 28. September 2007 - 16:07
Hallo,
da mein Vater ja leider im Oktober 2006 nach einer NotOp verstorben ist und ich bis heute nicht im klaren bin wie sich der Verlauf vor, bei bzw. nach der Op abgespielt hat.
Deshalb würde ich gerne die Patientenakte von Ihm anfordern um zu sehen was da alles gemacht worden ist.
Kann ich diese so einfach anfordern ohne viel Begründen zu müssen warum ich diese möchte???
Nette Grüße
Birgit
da mein Vater ja leider im Oktober 2006 nach einer NotOp verstorben ist und ich bis heute nicht im klaren bin wie sich der Verlauf vor, bei bzw. nach der Op abgespielt hat.
Deshalb würde ich gerne die Patientenakte von Ihm anfordern um zu sehen was da alles gemacht worden ist.
Kann ich diese so einfach anfordern ohne viel Begründen zu müssen warum ich diese möchte???
Nette Grüße
Birgit
zu erst möchte ich Dir nachträglich mein tiefes Beileid aussprechen. Es ist sicherlich noch sehr schwer für dich.
Auf deine Frage möchte ich dir auch antworten:
Ein Behandler ist verpflichtet, notwendige Auskünft, Informationen und Unterlagen zu erteilen bzw. zur Verfügung zu stellen, sofern der Patient die notwendigen Auskünfte, Informationen und Unterlagen zur Feststellung der Leistungspflicht nicht selbst beschaffen kann. Hierbei handelt es sich um eine selbständige Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag, welche sich aus den Bestimmungen des § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergibt.
Darüber hinaus kann der Patient von seinem Arzt verlangen, seine Krankenakte kopiert ausgehändigt zu bekommen, und zwar "verständlich, insbesondere lesbar und nachvollziehbar"; maschinengeschrieben müssen die Texte aber nicht sein. Auch brauchen die ärztlichen Kürzel für Fachausdrücke nicht aufgeschlüsselt zu sein, es sei denn, der Arzt hat "individuelle Abkürzungen" verwandt (LG Dortmund, Az.: 17 S 76/97). Die Kopierkosten hierfür darf der Arzt honorieren (0,50 Cent pro Kopie zzgl. Porto, wenn nicht persönlich abgeholt wird). Ein zusätzliches Honorar (z.B. weil er vielleicht 2 Stunden für das Kopieren benötigt hat) ist nicht möglich (AG Frankfurt am Main, Az.: 30 C 1340/98).
Der Arzt ist auf jedenfall verpflichtet, zumindest eine Kopie der Krankenakte auszuhändigen bzw. nach vorheriger Schweigepflichtentbindung durch den Versicherten/Patienten sogar auch an Dritte zu schicken. Verschickt er trotz mehrmaliger Aufforderung die Krankenakte nicht, so kann ihm sogar eine Geldbuße auferlegt werden, wenn die Anforderung der Krankenakte durch ein Gericht erfolgt ist (LG Saarbrücken, Az.: 5 T 7/03). In deinem Fall solltest du daher, falls er nicht deiner Aufforderung nachkommt, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung deiner Interessen beauftragen.
Vielleicht konnte ich dir damit helfen.
Viele liebe Grüße
Helene