PeterErnst1977

499 posts
Dienstag, 22. September 2009 - 16:22
Hallo,
nachdem nun alles so weit überstanden ist und die Chemo angelaufen ist, frage ich mich, ob ich ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweiss aufgrund meiner Krankheit habe. Hat jemand zu diesem Thema einen Erfahrungswert ?

ritschi

72 posts
Dienstag, 22. September 2009 - 17:23
Hallo PeterErnst,
hast selbstverständlich ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis. Beantragen kannst Du den bei Deiner Heimatgemeinde. Bei mir hat der VDK den Antrag gestellt und auch geprüft, ob der GdB richtig ermittelt ist. Ich habe übrigens einen GdB von 080. Dies, obwohl ich das Stoma nicht angegeben habe. Mit einem GdB von 080 hast Du ein Anrecht auf den Behindertentoilettenschlüssel. Auch hast Du 5Tage mehr Urlaub im Jahr. Solltest Du AN sein, dann kann Dir nur noch über das Integrationsamt gekündigt werden. Auch steuerlich gibt es noch einige Vorteile. Z.B. Steuerfreibetrag von 1060€ im Jahr und und es sind 3000 Privatkilometer mit dem PKW absetzbar mit je 0,30 € pro km. Du kannst ohne Abzüge mit 63Jahren in Rente gehen.
Also ran an den Ausweis. Der kann in der Regel nach ca. 6Wochen nach der Antragstellung bei der Gemeinde abgeholt werden. Du brauchst dort nur noch ein aktuelles Passbild.
Gutes Gelingen wünscht Dir
Ritschi

PeterErnst1977

499 posts
Dienstag, 22. September 2009 - 18:34
Hallo Ritschi,
welchen Befund hattest Du genau und gibt es einen Unterschied zwischen Schwerbehinderten- und Schwerbeschädigtenausweis ? Bekomme ich mit folgendem Befund auch 80 % ?
pT3c pN0 (0/22) M0 L1 V1 Pn1 RO GIII
Was heisst in diesem Zusammenhang L1 und Pn1 (Rest ist bekannt) und was ist das Integrationsamt bzw. was hat es damit zu tun ?
Viele Grüße
Peter

Ingrid 1

69 posts
Dienstag, 22. September 2009 - 20:02
Hallo,
ich wurde im Krankenhaus vom Sozialdienst gefragt ob ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Der Sozialdienst hätte den Ausweis für mich beantragt, aber ich brauchte nur einen Nachtrag. Habe meinen Ausweis mit 100% für 5 Jahre bekommen.
LG Ingrid

ritschi

72 posts
Dienstag, 22. September 2009 - 20:37
Hallo Peter,
der Befund bei mir war in etwa so wie bei Dir. Den GdB 080 gibt es in Bayern bei Darmkrebs. Der Bescheid gilt für 5Jahre und wird dann erneut überprüft. Das Integrationsamt ist zuständig für Schwerbehinderte. Was die genau machen kann man dort im Internet lesen. Dort sind auch alle Sachen im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertengesetz aufgeführt.
L1 und Pn1 solltest Du mal in die Suche im Forum eingeben, dort ist das bestimmt erklärt.Pn1 habe ich unter Staging & Grading gefunden.
Bist Du Mitglied im VDK? Die machen alles in unserem Fall.
Viele Grüße
Ritschi

Arwed

650 posts
Mittwoch, 23. September 2009 - 12:08
Hallo,
anbei einen Link, wo man genauere Zahlen incl. Heilungsbewährung ab Seite 31 und 70+ (speziell Darmkrebs) nachlesen kann:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/versorgungsmedizinische_grunds_tze.pdf
Für meinen Darmkrebs und Lebermetas habe ich 100% und 5 Jahre Heilungsbewährung bekommen. Gilt wohl ab Zeitpunkt Entfernung der letzter Meta, (S. 31)?
Liebe Grüße Arwed

Riesterer

588 posts
Mittwoch, 23. September 2009 - 16:44
Zusammenfassend der nackten Zahlen, heisst das:
T1 + T2 50 % für 2 Jahre
T3 + T4 80% für 5 Jahre
mit dauernd künstlichem Ausgang Extra %

PeterErnst1977

499 posts
Mittwoch, 23. September 2009 - 17:07
OK, bei mir war es T3 ohne künstlichen Ausgang und somit sind es 80 % für 5 Jahre.
Welche Vorteile / Vergünstigungen habe ich bei dieser Einstufung (Sorry, mit 31 macht man sich nicht schon seit Jahren Gedanken um den eigenen Schwerbehindertenausweis; eher um sein Handicap beim Minigolf) ?

landtechniker

578 posts
Mittwoch, 23. September 2009 - 18:38
Hallo PeterErnst1977,
so pauschal kann das mit der Einstufung nicht gesagt werden. Der GdB ist abhängig davon, wie stark du gegenüber einer gesunden Vergleichsgruppe deines Alters eingeschränkt bist. Da du noch sehr jung bist (in deinem Alter ist man eigentlich noch ziemlich fit) kann dein GdB evtl. höher ausfallen. Sprich einfach mit deinem Hausarzt darüber, der muss eh ein Gutachten abgeben und beantrage ihn (unter Einreichung aller ärztlichen Befunde) beim zuständigen Versorgungsamt.
Was der Behindertenausweis alles "bringt", steht auf einem Merkblatt, das du mit dem Antrag erhältst.
Viel Erfolg Landtechniker
Gast
Samstag, 1. Juni 2013 - 17:12

Hallo Leute ,

bin nun auch im Kreis der befallenen.

kurz zu mir: mir wurden im April zwei kolonkarzinome entfernt. eins in der rechten Flexur und eins im Coecum. Mir fehlen nun 50 CM Dickdarm . Zudem wurde bei der Mkrosatelitenanalyse festgestellt das ich unter dem sogenannten Lynch-Syndrom leide. Dies hat zur Folge das ich nun bis ans Lebensende halbjährlich zur Darmspiegelung muss. Hat diese Kontinuität einen einfluss auf die Gültigkeit und den Prozentsatz des Ausweises?

bin erst 29. da denkt man normalerweise nicht über solche Sachen nach.

Gast
Samstag, 1. Juni 2013 - 17:57

Hallo Silvio,

der Grad der Behinderung (GdB) ist von vielen Faktoren abhängig.

Den Schwerbehindertenstatus bekommt ein Anspruchsberechtigter "verliehen", um die Minderung der Lebensqualität ein Stück weit auszugleichen.

Als Schwerbehindertererhälst Dunennenswerte finanzielleVorteile, z.B. ermäßigteEintrittspreise undGebühren aber auch steuerliche Freibeträge, welche sich im Kalenderjahr auf einige hundert Euro Steuererstattung summieren können.

Ferner erhälst Du pro Jahr 5 Tage mehr Urlaub (ab GdB 50). Es lohnt sich also, den Antrag zu stellen.

Ich selbst habe damals viele Informationen im örtlichen Bürgerbüro (alternativ: Versorgungsamt) erhalten. Bei deiner Diagnose hast Du definitiv einen Anspruch auf den Schwerbehindertenstatus.

Es grüßt
der Heino

Gast
Samstag, 1. Juni 2013 - 18:13

vielen Dank Heino.

auf www.berlin.de gibt es ja direkt den antrag als PDF allerdings muss ich mi9ch da definitiv noch beraten lassen .

maincoon10

647 posts
Sonntag, 2. Juni 2013 - 07:50

hi silvio,

ich vermute mal dass diese kontinuität keinen einfluss auf den grad der behinderung hat, wohl aber auf die dauer (vermutung). bei mir ist das ähnlich, ich hab die darmspiegelungen viertel- halbjährlich, aber da ich schon 90% schwerbehinderung hatte, hab ich dafür keinen verschlechterungsantrag gestellt.

die anträge hab ich übrigens alle online gestellt. beratung brauchte ich keine.

alles gute

lg andrea

annachristine

307 posts
Sonntag, 2. Juni 2013 - 16:29

Hallo Silvio, weshalb stellst Du Deinen Antrag selbst und nicht über den Med-Dienst im KH? Die sorgen für alle in diesem Zusammenhangstehenden ärztl. Berichte und geben den Antrag dann auch an das zuständige Versorgungsamt weiter.

Die Richtlinien für die Behinderteneinstufung haben sich verändert. Rechne nicht mit 100 %.

LG

Anna-Christine