Stiffchen47

152 posts
Donnerstag, 8. April 2010 - 20:24
Hallo an Alle
Kurz, ich hatte mich aufgeregt, das ein dringender OP-Termin in MD nicht vor dem 09.06. zu kriegen ist, das mir eine Ärztin geantwortet hat, "Dieses Medikament übersteigt mein Budget" und das beim Hautarzt man die Antwort kriegt, "Termin erst ende Juli oder eben mit privater Bezahlung" und das man dann von 8 bis halb 1 warten muß, und dann nur eine Überweisung kriegt, keine Untersuchung, kein Blut....usw...natürlich alles ohne Namen nur so allgemein.....Frust ablassten Ostersonntag nacht um 4 Uhr...
Das war die Antwort:
Sehr geehrte Frau XXXXX,
Vielen Dank für Ihre Email.

In Ihrem Schreiben berichten Sie von Ihren Erfahrungen bei Ihrem behandelnden Arzt hinsichtlich der Terminvergabe. Ich kann Ihren Unmut über dieses Ärgernis verstehen. Das Thema "Bevorzugte Behandlung von Privatpatienten bei der Terminvergabe" gehört zu den des Öfteren aus der Bevölkerung an das Bundesministerium für Gesundheit herangetragenen Themen.
Lassen Sie mich dazu Folgendes grundsätzlich feststellen:
Vertragsärzte haben die sich aus dem Berufsrecht ergebende Verpflichtung, den ärztlichen Beruf nach dem Gewissen und den Geboten der ärztlichen Ethik und Menschlichkeit auszuüben. Jeder Arzt, der sich hieran nicht hält, würde erstens seinen guten Ruf verlieren und zudem unter Umständen mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen. Wenn Ärzte Patienten nach dem Versicherungsverhältnis bewerten, damit unterschiedlich und ungleich behandeln, könnte dies ein Verstoß gegen die oben genannten Pflichten darstellen. Gründe für Wartezeiten bei einzelnen Arztpraxen können allerdings recht unterschiedlicher Natur sein. Neben tatsächlichen Versorgungsengpässen spielt häufig die Beliebtheit der einzelnen Arztpraxis eine entscheidende Rolle, während andere Arztpraxen durchaus noch Kapazitäten frei haben.
Zu den vertragsärztlichen Pflichten gehört es, dass der Vertragsarzt aufgrund des sich aus seiner Zulassung ergebenden Versorgungsauftrages verpflichtet ist, eine ausreichende, zweckmäßige und medizinisch notwendige Versorgung anzubieten. Daraus folgt für die Öffnungszeiten, dass er seine Sprechstunden für Kassenpatienten so einzurichten hat, dass diese entsprechend ihrem Behandlungsbedarf, z. B. Notfall, Akutbehandlung oder Vorsorge, innerhalb der medizinisch zumutbaren Wartezeiten behandelt werden können, d. h. der Kassenarzt hat seine Arbeit so zu organisieren, dass die Kassenpatienten möglichst zeitnah behandelt werden können.
Es ist Aufgabe der Gesundheitspolitik, die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen so zu gestalten, dass es zu keiner bevorzugten Behandlung von Privatpatienten kommt. Ziel ist es, dass sich Gleichbehandlung für gesetzlich und privat Versicherte durchsetzt. Das gilt nicht nur in Bezug auf Terminvergabe, sondern auch auf Wartezeit und Qualität sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich und diese Verbesserung allen Patientinnen und Patienten zugute kommt. Sie können sicher sein, dass weitere Schritte unternommen werden, damit Missstände, wie die von Ihnen geschilderten, beseitigt werden. Zum Beispiel die zum
1. Januar 2009 in Kraft getretene Neufestlegung der Arztvergütung soll mit dazu beitragen, dass eine Bevorzugung von Privatpatienten unterbleibt und eine Gleichbehandlung aller Versicherten erreicht wird.
Eine tatsächlich vorliegende Ungleichbehandlung müssen Sie aber nicht unwidersprochen hinnehmen, jedoch hat das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Befugnisse keine Möglichkeit, in Ihrem konkreten Einzelfall dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nachzugehen. Ich stelle anheim, sich gegebenenfalls an die Kassenärztliche Vereinigung, bei der der Arzt Mitglied ist, zu wenden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben gegenüber den Krankenkassen die Gewähr übernommen, dass die Versorgung durch die Kassenärzte reibungslos und nach Recht und Gesetz funktioniert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe, derartigen Vorwürfen nachzugehen und Einzelfälle zu überprüfen. Bereits nach derzeitiger Rechtslage haben sie die Möglichkeit, das Verhalten eines Arztes zu überprüfen und nötigenfalls Sanktionen gegen ihn auszusprechen. Das kann bis zu einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gehen.
Die Kassen haben heute wirksame Mittel zur Hand, um die Interessen und Rechte ihrer Mitglieder zu wahren, z. B. können sie künftig Verträge über besonders gute Qualität der Leistungen mit einzelnen Ärztinnen oder Ärzten sowie mit Ärzte-Netzen schließen. Dabei werden gute Kassen berücksichtigen, ob ihre Mitglieder und Versicherten prompt, mit ausreichendem Zeitaufwand - Stichwort "sprechende Medizin" - und therapeutisch hervorragend versorgt werden.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Hannelore Sukowski
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit
info@bmg.bund.de
Bürgertelefone (Festnetzpreis 14 ct/min, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen):
- Bürgertelefon zum Versicherungsschutz: 0180 5 99 66 01
- Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung: 0180 5 99 66 02
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 0180 5 99 66 03
- Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 0180 5 99 66 09

annachristine

307 posts
Donnerstag, 8. April 2010 - 21:20
Hallo Steffi,
ich kann Deinen Frust nach vollziehen.
Das Schreiben vom Ministerium hört sich ja gut an, aber es hat keine Rechtsmittel gegen den Arzt.
Ich habe mir sehr gute Informationen von der Kassenärztlichen Vereinigung geholt, mit denen ich dann den Arzt konfrotierte.
Auf der Internetseite gibt es schon viele Informationen und auch Ansprechpartner bei der Vereinigung.
Ich habe mir heute von unserem Hausarzt das Schreiben an das Versorgungsamt im Zusammenhang mit dem Behindertenausweis geben lassen. Er hat da geschrieben, daß mein Mann rezidiv frei ist und sein allgemein Zustand stabiel ist. Er hat ja nur Leukämie, die bei dieser Information ans Amt dazu führte, daß man die Behindertenstufe auf 30 % gesekt hatte. (Darmkrebs ist jetzt der dritte folge Krebs bei meinem Mann seit 2007).
Halte Dir ganz fest alle Daumen und Zehen, daß Du mit Deinem Anliegen Erfolg hast.
Gruß
Anna-Christine
Gast
Freitag, 9. April 2010 - 00:11
Vielleicht warten ja auch noch andere Patienten,schon mal da dran gedacht?

Riesterer

588 posts
Freitag, 9. April 2010 - 08:05
und bestimmt liegen einige auf dem Friedhof die zulange gewartet haben [smiley:mad]
Sorry - dass ich auf Anonym antworte - nur das will ich nicht stehen lassen.
M.
Gast
Freitag, 9. April 2010 - 08:51
Hallo Anonym,
so eine blöde Aussage habe ich schon erwartet...
An alle:
Ich habe ein paar Kliniken angeschrieben und den Fall geschildert, ein Prof aus Dessau hat mir geantwortet und schiebt mich jetzt dort als Notfall zwischen...
OP in der Woche ab 19.4.
Geht doch....
Daumendrücken nicht vergessen....
Gruß
Steffi

annachristine

307 posts
Freitag, 9. April 2010 - 09:26
Hallo Steffi,
man muß sich nur trauen, dann erreicht man was.
Warten kann man nicht!
Hoffe Du wirst auch als "Notfall" nicht wie ein solcher behandelt.
Drücke Dir auch weiterhin die Daumen.
Gruß
Anna-Christine
834 posts
Freitag, 9. April 2010 - 11:34

Ich weiß, dass Steffi ihre Gründe dafür hatte, in ihrer Sache Druck zu machen.
Man wird nicht umsonst zur Vorsorge getrieben, durch TV-Spots und die Medien.
Und wenn ein Befund darauf hinweist, dass schnellstens gehandelt werden muß, kann man leider nicht immer Rücksicht darauf nehmen, dass Onkel Doc keine Zeit hat und auch noch andere warten.
Man könnte da auch von unterlassener Hilfeleistung sprechen.
Wie heißt es immer so schön....auch Ärzte müssen Prioritäten setzen,denn der Krebs macht leider nicht Halt oder stellt seine Aktivität einfach ein....da können 3 Monate vllt. entscheidend über Leben und Tod sein.
Ich bewundere unsere Steffi, denn sie zeigt damit nur, dass sie begriffen hat, worauf es ankommt, wie dringend es bei ihr ist, weiteren Schaden abzuwenden und hat daher die/ihre Sache selbst in die Hand genommen, weil ihr diese Hilfe von den bisherigen Ärzten nicht zuteil wurde.
Bei uns war es doch ähnlich. Von einer möglichen, erfolgsversprechenden weiteren OP bei einem Spezialisten wurde abgeraten. Auch wir haben die Sache danach selbst in die Hand genommen....bisher mit gutem Verlauf.
Wie kann ein Arzt/Onkologe, der von diesem speziellen Operationsverfahren keine Ahnung hat, wissen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist.....
Darum....je eher, desto besser und nicht erst abwarten, bis es nachher zu spät dafür ist.
Steffi, ich wünsche dir viel Erfolg auf der ganzen Linie.
Du hast alles richtig gemacht.
lg
Petra