pille

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Donnerstag, 12. August 2010 - 12:04
Hallo zusammen,ich bin seit langer Zeit nicht mehr aktiv im Forum gewehsen, daher noch einmal eine kurze Vorstellung von mir.im November wurde ich nach Darmkrebsdiagnose operiert. Vor und nachher die üblichen Chemo und Strahlenbehandlungen. Im Juni zur Nachsorgereha.Ich bin 62 Jahre alt und habe bisher als Krankenpfleger auf der Psychiatrie gearbeitet. Seit 13.8.09 bin ich krankgeschrieben. Die Empfehlung der Reha lautet: leichte bis mittelschwere Arbeit, kein Schichtdienst, nicht über Kopf oder gebückt arbeiten, keine Stressdsituationen, keine Zweangshaltungen, wgen der Stuhlinkontinenz ein WC in unmittelbarer Nähe. Das ganze dann auch Vollschichtig. Meine Station ist schon eine von den etwas leichteren aber trotzdem stressig. Für den WC Gang muß ich die Station verlassen.Das Personal ist dünn gesäht, was bedeutet ich kann mich vor schweren Arbeitren nicht immer drücken. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass ich mit leib und Seele Krankenpfleger bin und das seit 36 Jahren. Ich habe 90% Schwerbehinderung und werde nächstes Jahr im August mit 63 ohne Abzug in Rente gehen.Man hat mir jetzt angeraten EU Rente zu beantragen(Erwerbsminderung.) Mein Arzt ist der Meinung, das ich nicht mehr arbeiten soll. Er würde mich auch weiterhin krankschreiben.Was soll ich jetzt am besten machen????? Ich muß ja auch an mein Einkommen denken.
Wie hoch ist die EU oder EM Rente
Meine Altersrente würde nächstes Jahr 1365,- Euro betragen.
Kann mir jemand einen Rat geben oder evtl. seine eigene Erfahrung mitteilen. Ich danke schon mal im voraus
Holger
Gast
Donnerstag, 12. August 2010 - 13:55
Hallo Holger,
laß Dich doch im einvernehmen mit Deinem Arbeitgeber kündigen und melde Dich im Arbeitsamt Arbeitsuchend. Dann erhälst Du für ein Jahr noch Arbeitslosengeld und dieses Jahr zählt auch noch für Deine Rente.
Bei den Angaben fürs Amt die der Reha mit angeben für die evtl. Stellensuche.
Deine EU-Rente ist bestimmt geringer als das Arbeitslosengeld.
Gruß
Anna-Christine

Ulfo1972

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Donnerstag, 12. August 2010 - 18:44
Bei der Kündigung von Schwerbehinderten muß das Integrationsamt aber vorher zustimmen. Würde ich mich anwaltlich beraten lassen. Der Arbeitgeber muß ja auch eine Rechtfertigung für die Kündigung haben.
Die Rentenhöhe würde ich mir im Rahmen einer Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung berechnen lassen. Hast Du schon eine Kontenklärung für Dein Konto vorgenommen? Evtl. gibt es Fehlzeiten, für die nur die Meldung des Arbeitgebers gibt. Bei mir weist das Konto seltsamerweise für das letzte Jahr auch nicht meine gesamte Beschäftigungszeit aus.

Biggi

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Freitag, 13. August 2010 - 12:46
Hallo,
ich habe nach dem Auslaufen des Krankengeldes ein Jahr Arbeitslosengeld bezogen (von Juni bis Juni). Deren Amtsarzt hat nach Aktenlage begutachtet und mich für nicht arbeitsfähig eingestuft. Musste aber auf Aufforderung der Arbeitsagentur eine Reha beantragen. Hab ich auch gemacht; sie wurde bewilligt, habe aber abgesagt, weil ich nicht rehafähig war wegen der laufenden Chemo und beantragt den Rehaantrag in Erwerbsminderungs-Rentenantrag zu ändern. Im April d.J. habe ich einen Rentenantrag zugeschickt bekommen und Antrag gestellt. In der Zwischenzeit lief aber das Arbeitslosengeld I aus; den Antrag auf ALG II habe ich nicht gestellt. Nun habe ich vor 2 Wochen einen Bescheid bekommen. Ab 1.10. erhalte ich rückwirkend und befristet für 2 Jahre Erwerbsminderungsrente (Ich werde im Jan. aber auch erst 50). Meine Rente ist aber höher als das ALG. Ich bin im öffentl.Dienst, da kommt auch noch VBL dazu.
Ich war auch bei der Beratung der Dt.RV. Die haben mir sehr weitergeholfen. In deinem Fall würde ich mich auch ganz genau beraten lassen. Man kann sich ja nicht mit allem auskennen und es dürfen einem ja keine Zeiten und damit bares Geld verloren gehen.
Ist ein bisschen mühsam sich damit auseinanderzusetzen, aber nützt ja nix.
Viel Erfolg !!
Gruß Biggi