Gast
Sonntag, 17. Oktober 2010 - 20:39
Hallo,
ich hätte eine Frage: Wenn man arbeitsunfähig ist und Krankengeld bekommt, bekommt man das für 72 Wochen von der Krankenkasse. Nehmen wir an der Krebs schien besiegt und kurz vor Ablauf der Frist für Krankengeld kommt ein Rezidiv bzw Metastasen in anderen Organen. Gilt das als neue Erkrankung oder als Gleiche und daher gibt es dann kein weiteres Krankengeld? Kann jemand was dazu sagen?

rob31

62 posts
Sonntag, 17. Oktober 2010 - 23:23
Hey,
leider kommt es in diesem Fall zu keiner Verlängerung.
"§48 Dauer des Kankengeldes
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

(2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen
(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt..
"
Ich hoffe, dass Dir der Auszug aus dem Gesetz weiter hilft
Alles Gute für Euch

Gast
Montag, 18. Oktober 2010 - 07:45
Vielen Dank für die Info bzw den Auszug:)