MIKEMT

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Freitag, 7. März 2014 - 08:09

Details zur Behandlung von gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle beschlossen

In seiner Sitzung am 20.Februar 2014 hat der G-BA eine weitere wichtige Konkretisierung der Richtlinieambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL)beschlossen: Die Behandlung von gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle. Damit wurde nun erstmals eine Konkretisierung für die definitorisch schwierig abgrenzbare im SGBV vorgesehene ?schwere Verlaufsform von Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf? auf den Weg gebracht. Für diesen Beschluss konnten wichtige Grundsatzentscheidungen zur Definition schwerer Verlaufsformen getroffen werden, die nun auch bei weiteren Anlagen zur ASV-Richtlinie Anwendung finden werden. Die Konkretisierung wird nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1.Juli 2014 in Kraft treten.

Die ASV-Richtlinie legt für entsprechend zugelassene Kliniken und Praxen einheitliche Anforderungen an Diagnostik und Therapie bei

  • der Behandlung schwerer Verlaufsformen bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
  • der Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen sowie
  • hochspezialisierten Leistungen

fest (§116b SGBV). In entsprechenden Anlagen werden zu einzelnen Krankheitsbildern dann Konkretisierungen zur erforderlichen Struktur- und Prozessqualität, zum Überweisungserfordernis und zur Spezifizierung des Behandlungsumfangs anhand der Gebührenordnungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gemacht.

Quelle:

http://www.g-ba.de/institution/presse/newsletter/134/