Güsi

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Freitag, 28. Februar 2020 - 20:23

Der Schwerbehindertenausweis

Auch wenn es möglich ist, nach der Stoma- oder Darmoperation das Leben weitgehend unverändert weiterzuführen, so haben Operation und Therapie doch deutliche Spuren hinterlassen. Chronisch Kranke sind im sozialen Gefüge unserer Gesellschaft in vielerlei Hinsicht benachteiligt, der Staat sorgt für einen gewissen Ausgleich durch soziale Hilfen.

Stomaträger sowie die meisten Krebserkrankten werden auf Antrag als Schwerbehinderte anerkannt, sie haben damit Anspruch auf die Leistungen des Schwerbehindertengesetzes (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Leider werden in kleineren Kliniken, keine Beratung in sozialrechtlichen Fragen: z.B. zum Schwerbehindertenausweis, medizinischen Rehabilitation und zu sonstigen Leistungen der Sozialversicherungsträger, die Krebspatienten darauf hingewiesen. 

Die Erfahrungen von den Krebspatienten, die ich betreue, nach einem Krankenhausaufenthalt.

( Aus meinen ILCO-Unterlagen folgende Hinweis:  zum Schwerbehinderten- ausweis ).

Der Schwerbehindertenausweis

Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützung nach dem Schwerbehindertengesetz ist die Feststellung der Schwerbehinderung. Dazu muss der Behinderte einen Antrag an das für seinen Wohnort zuständige Versorgungsamt stellen. Die Adresse kann bei den Stadt-bzw. Gemeindeverwaltungen erfragt werden. Oft sind dort auch Antragsvordrucke erhältlich, die sonst das Versorgungamt zuschickt.

Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest und erteilt darüber einen schriftlichen Bescheid. Wer damit nicht einverstanden ist, kann von den im Bescheid angegebenen Rechtsmittel Gebrauch machen (Termin beachten!). Wird dem Bescheid nicht widersprochen, stellt das Versorgungsamt nach Übersendung eines Lichtbildes den Schwerbehindertenausweis aus. Darin sind die Einstufung des GDB und evtl. weitere einzelne Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz wichtige Feststellungen (z.B. Gehbehinderung) eingetragen.

Bei Stomaträgern gilt eine Einstufung von 50-70 Grad (%)als Richtlinie. Weitere Behinderungen können zu höheren Zahlen führen, wobei die Grade der einzelnen Behinderungen nicht addiert werden. Es wird vielmehr ein GDB für die Gesamtbehinderung festgesetzt. Wer also schon vor der Stomaoperation behindert war, sollte einen Änderungsantrag auf Neufestlegung des GdB stellen. Bei Krebskranken wird abhängig von der Schwere der Krankheit zunächst ein höherer GdB (meist 80-100) vergeben; nach der Frist der sogenannten „Heilungsbewährung“ (2-5 Jahre, in der kein Krankheitsrückfall auftritt) kann sich der GdB verringern –sogar unter 50, wenn kein dauerhaftes Stoma angelegt wurde.

Hilfe nach dem Schwerbehindertengesetz

Alle Schwerbehinderten können folgende Nachteilausgleiche in Anspruch nehmen:

- Steuerliche Vorteil bei der Lohn- und Einkommensteuer

- Zusatzurlaub von in der Regel fünf Tage

- Erweiterter Kündigungsschutz

 

Güsi

Küstenfrau

7 posts
Samstag, 29. Februar 2020 - 08:46

Meinen Mann hat man einen Tag nach der Diagnose tatsächlich über die Möglichkeit der Anerkennung als Schwerbehinderter informiert. Allerdings hatte ich bisher noch nicht die Muße mich zu informieren, was das eigentlich bedeutet und ob er es nutzen sollte. Daher vielen Dank für diesen Post.

Güsi

391 posts
Samstag, 29. Februar 2020 - 10:56

Hallo Küstenfrau,

hier die Auflistung der Vorteile eines Schwerbehindertenausweis: (ab 50% ) zeitlich begrenzt, mit endständigen Stoma unbefristet.)

Schwerbehindertenausweis bringt verschiedene Vorteile

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Schwerbehindertenausweis: Für den Antrag ist die Absprache zwischen Patient und Arzt sehr wichtig. (Bild: BVMed/Hollister Incorporated)

Der Schwerbehindertenausweis bringt Menschen, die an Krebs erkrankt sind, in dieser schweren Zeit verschiedene Vorteile beziehungsweise eben sogenannte Nachteilsausgleiche. Dazu gehören:

Der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sollte möglichst bald nach der Krebs-Diagnose erfolgen, denn die Bearbeitungsdauer kann einige Monate dauern. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Die Krankheit und die daraus folgenden Behinderungen oder Schädigungen möglichst genau beschrieben
  • Ärzte und Kliniken aufführen, die mit der Erkrankung vertraut sind
  • Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit sie gegenüber dem Versorgungsamt Auskünfte erteilen können
  • Genaue Absprache mit dem Arzt. Dieser sollte im Befund die Auswirkungen der Krebs-Erkrankung und deren Behandlung detailliert aufführen

Aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen erstellt das Versorgungsamt den so genannten Feststellungsbescheid, in dem der Grad der Behinderung oder der Grad der Schädigung festgelegt wird. Wer mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Gruß

Güsi

Aurora.52

5 posts
Mittwoch, 11. März 2020 - 20:12

Hallo Küstenfrau!

Aus eigener Erfahrung weiss ich dass man in solch einer Situation kaum den Kopf für solchen „Behördenkram“ hat.

Ich rate aber dringend den Antrag baldmöglichst zu stellen, vor allem in Bezug auf Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuerfreibetrag., Güsi hat das ja super geschrieben oben.

Meistens kann der Antrag auch online gestellt werden.

Mit den besten Wünschen!