Güsi

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Mittwoch, 14. Oktober 2020 - 16:16

BUNDESSOZIALGERICHT STÄRKT RECHTE VON PATIENTEN!!!

Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt Antrag als genehmigt

Nicht selten warteten Patienten bislang bis zu 12 Wochen auf eine Entscheid der gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme einer Behandlung. Dabei muss Gesetz innerhalb von drei Wochen über einen Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung entschieden werden. Ist ein Gutachten erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen. Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Antrag eines Versicherten, gilt die geforderte Leistung als genehmigt und kann auch nicht rückgängig gemacht werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nun klargestellt. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt diese Entscheidung sehr.

"Insbesondere für chronisch kranke und behinderte Menschen ist es zwingend notwendig, zeitnahe Entscheidungen über die Kostenübernahme von oftmals lebenswichtigen Behandlungen zu treffen und auch Hilfsmittel (z. Bsp. Stoma usw.) zügig zu bewilligen. Denn den betroffenen Menschen ist es sonst nicht möglich, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Können Krankenkassen aus verschiedenen Gründen nicht fristgerecht entscheiden, darf das nicht zum Nachteil des Patienten werden", macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAB SELBSTHILFE deutlich.

Quelle: Pressemitteilung der BAG Selbsthilfe vom 08.11.2017

www.bag-selbsthilfe.de

(Entnommen aus meinen ILCO-Unterlagen "ILCO-PRAXIS")

Sollten bei Ihren Anträgen über Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung die gesetzlichen Fristen überschritten werden, so können Sie auf das Urteil vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hinweisen.

Gruß Güsi