Güsi

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Montag, 30. November 2020 - 20:16


 

Montag, 30. November 2020

Ihr gutes Recht!! 

In jeder Phase der Erkrankung ist es gut, wenn Sie sich aktiv an der Behandlung  beteiligen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Sie ihre Rechte kennen und wahrnehmen.

 

Sie haben das Recht auf:

  • Freie Arztwahl;
  • Neutrale Informationen;
  • Umfassende Aufklärung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt;
  • Schutz der Privatsphäre;
  • Selbstbestimmung (einschließlich des Rechts auf „nicht wissen wollen“ und des Rechts, eine Behandlung abzulehnen);
  • Beschwerde.

Darüber hinaus haben Sie das Recht auf

  • eine qualitativ angemessene und lückenlose Versorgung;
  • eine sachgerechte Organisation und Dokumentation der Untersuchung;
  • Einsichtnahme in die Unterlagen (zum Beispiel CT-Aufnahmen, Arztbriefe; Sie können sich Kopien anfertigen lassen);
  • Eine ärztliche Zweitmeinung. (Es ist empfehlenswert, vorher mit Ihrer Krankenkasse zu klären, welche Kosten sie übernimmt.)

Ebenso: Über die Patientenrechte können Sie sich auch auf den Internetseiten der Bundesärztekammer informieren;

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.49

 

 

Hinweis auf das Patientenrechtegesetz „2013“.

Im Jahr 2013 hat die Bundesregierung das Patientenrechtegesetz verabschiedet, dass diese Rechte stärker verankern soll, in ihm ist zum Beispiel festgehalten, dass Sie ein Recht  auf umfassende Information und  auf Einsicht in ihre Krankenakte haben. Die wichtigsten Regelungen finden Sie in einer Informationsbroschüre.

www.patientenbeauftragter.de/upload/bilder/aktuell/2013/Ratgeber fr Patientenrechte.pdf

Informationen aus meinen ILCO-Unterlagen

   

Gruß

Güsi