Gast
Mittwoch, 15. August 2012 - 22:45

hallo

wie lange hat es denn bei euch gedauert bis die hinterbliebenenrente durch war???

bei mir sind jetzt fast 3 monate vergangen und ich hab immer noch keinen bescheid

so langsam wirds eng am 1.9 hab ich genau 0.00 euro zu verfügung und bin auch noch nicht krankenversichert heute kam ein schreiben das die bescheid haben müßen sonst muß ich selber zahlen im vorraus wenn die rente dann durch sei bekämme ich das geld zurück.

toll aber wenn kein geld da ist für zu bezahlen

lg anja

Gast
Donnerstag, 16. August 2012 - 18:34

hallo,

bei meinem vater hieß es, er bekommt garnichts, da meine mutter vor ihrem tod erst in altersteilzeit war. er habe erst anspruch, ab dem jahr wo sie offiziell in rente gegangen wäre.

hoffe für dich, dass es anders läuft

lg kerstin

Gast
Donnerstag, 16. August 2012 - 23:18

oh sorry anja, falschinfo ! hab nochmal nachgefragt. er bekommt nichts, weil nachdem seine rente angeglichen wurde, blieb einfach nichts übrig = 0 Euro.

gruß kerstin

Binweg

596 posts
Freitag, 17. August 2012 - 09:39

Ich glaube, ich Krieg die Krise!

Ich denke als Witwe bekommt man die Witwenrente wenn man mind. 5 Jahre verheiratet war.

Ich weiß nur, dass, wenn man im öffentl. Dienst mehr wie 750 euronen verdient, leer ausgeht.

Oder man muss halbtags arbeiten, um die Witwenrente zu bekommen.

Schreibt doch mal wer Puffy an, sie weiß mehr.

Oder ich bitte sie,d ass sie sich mal meldet hier.

Uns gehts übrigens leidlich, aber ich rechne mit dem schlimmsten, so langsam, was ich von Anja so weiß, wie es bei ihrem Werner war.

GLG rosti55

annachristine

307 posts
Freitag, 17. August 2012 - 10:49

Hallo zusammen,

ich habe meine Witwenrente innerhalb der dafür vorgesehenen 30 Tage bei der BfA beantragt. Da ich aber bereits "Altersrentner" bin, hatte ich da auch keine Probleme. Der Rentenberater, de bei mir beim hausbesuch war, hat mir auch so überschläglich die Höhe meiner zu erwartenden Rente sagen können. Die Abschläge von den 60 % der Rente meines Mannes und der 40 % des über dem Freibetrag liegenden eigenen Geldes ergab dann die große Witwenrente für mich.

Vor kurzem habe ich nochmals eine Neue Broschüre der BfA erhalten, aus der dann nochmals der gesetzes Text für die Rente stand: bei 2012 verstorbenen gilt die Altersgrenze 45 Jahre plus 1 Monat (wird in den folge Jahren bis auf 47 Jahre angehoben) um Anspruch auf die Witwenrente zu haben, Erhöhung bei Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Kleine Witwenrente wird nur 2 Jahre gezahlt.Berechnungshöe für die Kleine sind 20 % der zum Sterbezeitpunkt errechneten Rente des Verstorbenen. Da gibt es dann wohl aber keine Kürzungen entsprechend der Freibeträge.

Am besteneinfach einen Beratungstermin in der BfA machen und sich dort genau danach erkundigen. Dann hat man alle Informationen für sich betreffend. Es ist eben so eine Sache, an die man überhaupt nicht denkt, weil man da nicht betroffen ist.

Ich konnte durch meine eigene Rente jetzt auch verstehen, weshalb eine ehemalige Mitschülerin (auch verwitwet) von mir beim Klassentreffen erzählte, daß es für sie nur ein Nachteil ist, wenn sie in ihrem alten Beruf arbeiten würde um etwas mehr an Geld zu haben. Dieser Verdienst mindert ja dann die Rente auch wieder. (Freibetrag)! sie hatte bis zum Tod ihres Mannes für einige Stunden entsprechend der Zuverdienstbasis gearbeitet.

wie es mit der Krankenkasse aussieht, da sollte man sich auch dort genau erkundigen wenn man über den partner dort versichert war als Hausfrau, denn es gilt die Versicherungspflicht und da muß man dann selbst zahlen, auch wenn man kein Geld hat. Ja oder man hat sich arbeitslos gemeldet bzw. hat ALG 2 beantragt, dann werden die Krankenkassenbeträge vom Amtübernommen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen.

LG

Anna-Christine

Binweg

596 posts
Sonntag, 19. August 2012 - 18:55

Ich habe gerade mit Petra=Puffy geredet, sie we iß auch viel und wird sich, wenn sie sich von diversen wichtigen Ereignissen erholt hat, auch hier äußern.

Am besten ist wohl, sich auch infomaterial von der BFA zu besorgen.

In jeder größeren Stadt gibt es Beratungsstellen, das müsste eines der ersten Dinge sein, die wir Überlebenden machen müssen.

Ich drück allen die Daumen. GLG aus dem heißen Ingolstadt. Rosti

Gast
Montag, 20. August 2012 - 20:14

Hallo ihr Lieben,

nachdem ich von euch privat zahlreiche Anfragen zum o.g. Thema erhalten habe, möchte ich natürlich gerne allen einwenig Hilfestellung geben.

Zunächst einmal DANKE an die Felix-Burda-Stiftung, die dieses Unterforum ins Leben gerufen hat.

Allerdings - und hier kommt bereits meine persönliche Einstellung dazu - ist diese Verknüpfung auch gleichzeitig wieder so ernüchternd, weil es auch den TOD zwangsläufig aufgreift, wo doch das Darmkrebsforum Hoffnung und Zuversicht vermitteln will.

Vllt. wäre es geschickter gewesen, das Trauerforum nicht als Unterforum des Darmkrebsforums zu gestalten, sondern in separater Form. So wäre es nicht sofort "ins Auge gesprungen"....nun ja, das aber nur am Rande.

Ich mussauch fairerweise zugeben, dass ich damals sehr froh war, als mir Chicana die Möglichkeit unterbreitet hat, mich in einem Trauerforum anzumelden, was ich sehr gerne in Anspruch genommen habe und mir Vieles leichter gemacht hat.

Hier habe ich meiner Trauer freien Lauf lassen können, ich hatte Unterstützung von ebenfalls Hinterbliebenen, konnte einfach einen Brief schreiben an Fred und wußte genau, dass es nicht belächelt werden würde. Mir tat es einfach gut, alles von der Seele zu schreiben und mich mit meiner Trauer nicht alleine fühlen zu müssen.

Nun gibt es hier besagtes Trauerforum und es gibt von euch die ersten Fragen bezüglich- wie soll es weitergehen?

Wie/wann bekomme ich meine Witwen(hinterbiebenen)rente ausgezahlt.

ALSO: Ich hab damals 5 Tage nach Fred`s Tod einen Antrag auf Witwenrente gestellt beim Dt. Rentenamt Berlin. (14.06.)Ich bekam am 11.08. Post, dass mein Antrag eingegangen sei und ich für die ersten 3 Monate ab Fred`s Toddie GROSSEWitwenrente in VOLLER HÖHE an mich ausgezahlt würde. Da ich zu diesem Zeitpunkt jedoch im Hartz IV Bezug stand, wurde diese 3 Monatsrente komplett einbehalten( für`s Amt)

Zukünftig erhalte ich monatlich 60 % von Fred`s Rente ( als große Witwenrente) Ob euch die GROSSE oder KLEINE W.R. erhaltet, teilt euch schon euer jeweiliges Rentenamt mit. Die haben meist auch eine kostenlose Servicenummer, die ihr anrufen könnt bei Fragen.

So dann kommt noch der Punkt, wenn Ihr selber noch arbeitet und demzufolge eigenes Einkommen habt, WAS DANN ANGERECHNET WIRD.

Berechnungsgrundlage ist der aktuelle Rentenwert, der sich jährlich verändert und nach alten und neuen Bundesländern unterschieden wird.( ab Juli 2012 =27,47€)

Ihr habt einen monatlichen Freibetrag, der sich wie folgt errechnen lässt:

Hierzu der Wortlaut des Rentenamtes:

"AUF DIE RENTE IST DAS EINKOMMEN ANZURECHNEN, WAS DAS 26,4 -fache des aktuellen Rentenwertes von derzeit 27,47 € ( Freibetrag) übersteigt."

Im Klartext: Berechnung eures jeweiligen Freibetrages:

27,47 EUR X 24,4 = 725,20 EUR

Wer von euch also selber noch z.B. 800 Euro netto/Monat verdient, muss bedenken, dass nur ein Freibetrag von 725,20 € zur Verfügung steht. Alles was darüber hinaus an anzurechnendem Einkommen erwirtschaftet wird, HIER im Bsp. = 74,80 EURO über Freibetrag ) wird bis zu einem bestimmten %-Satz - der mir momentan nicht mehr bekannt ist- abgezogen.

Ich hoffe, dem einen oder anderen von euch etwas weitergeholfen zu haben. Wie gesagt,es ist ein sehr kompaktes Thema und ihr braucht euch nicht zu scheuen, euch persönlich mit dem Rentenamt in Verbindung zu setzen. Hier wird auch nur mit Wasser gekocht. Die meisten Mitarbeiter sind gerne zu Auskünften bereit.

GlG

Petra

Gast
Montag, 20. August 2012 - 22:00

hi

ganz schön wirre

und dann kommt noch hinzu das mein mann grenzgänger war noch wirrer

bekomme also einen teil aus deutschland und einen teil aus luxemburg

hab mich mit meinem berater in verbindung gesetzt und er war ganz erstaunt das noch kein bescheid da ist hat versprochen sich drum zu kümmern und das es spätestens in 2 wochen da ist.

ich blick da nicht mehr durch

das kontrollieren der besüge war immer aufgabe von meinem mann und ich hab keinen blassen schimmer

hab jetzt festgestellt das ich für augustnichts meht bekommen habe auch das kindergeld fehlt.

werd wohl morgen mal zu meiner beraterin aus luxemburg fahren und das abklären lassen.

du hast recht mit der aussage das darmkrebsforum hoffnung geben soll

aber leider hab ich nichts passendes im internet gefunden und einige sind mir doch hier ans herz gewachsen und so kommt mann halt auf solche ideen

ich würde mich sehr freuen mehr von dir hier zu lesen

wie du mit deiner trauer umgehst und umgegangen bist.

herzlichen dank für dein schreiben und die ausführliche erklärung.

liebe grüße

anja

Gast
Sonntag, 30. September 2012 - 13:02

Brauche ich zum Beantragen der Witwen- und Halbwaisenrente die Sterbeurkunde oder genügt der Totenschein?

Ich geh da morgen mal hin, damit das läuft, mache s auch für Phil, wenn er mir eine Vollmacht und seinen Personalausweis mitgibt.

Ich melde mich, wenn ich Erfolg hatte und wie das lief.

Rike

Gast
Sonntag, 30. September 2012 - 19:04

Hallo rike,

ich mußte erst einmal ganz tief Luft holen. Nicht???????

Du brauchst an Unterlagen für die Beantragung der Witwenrente die Sterbeurkunde, den Rentenbescheid bzw. Verdienstbescheinigung des Verstorbenen, die Steuernummer sowohl von Dir als auch vom Partner, TAN und IBAB der Bank, Deiner Bank für die Überweisungen. Ich hoffe ich habe nichts vergessen. Da die Übergangsrente (3 Monate) gleich vom Bestattungsinstitut gemacht wurde, habe ich mich da nicht so sehr drum gekümmert. die hatten auch einen rentenberater, der zu mir dann nach Hause kam und mit mir die Unterlagen dann durch gegangen ist.

Liebe Grüße

Anna-Christine

Binweg

596 posts
Montag, 1. Oktober 2012 - 07:15

Guten Morgen, ich bedanke mich erst mal bei Euch, für Eure Hilfe und Fürsorge.

Ich werde dem Rathaus heute erst mal Druck machen, da die Sterbeurkunde angeblich eine Woche dauern soll.

Die spinnen echt hier. Diese dumme Abhängigkeit von den Ämtern kotzt mich an.

Ich melde mich, wenn ich Erfolg hatte. Rike

Marco Schmidt

11 posts
Freitag, 16. Oktober 2020 - 08:34

Hallo ihr Lieben,

ich habe euch hier einmal alle Infos zur Hinterbliebenen Rente zusammengefasst. Villa hilft es dem ein oder anderen.

-Für alle seit 2002 geschlossenen Ehen gilt: Der hinterbliebene Ehepartner hat im Prinzip nur dann Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr Bestand hatte. Es kann aber Ausnahmen geben: zum Beispiel, wenn ein Unfall zum Tod des Partners geführt hat

-Hinterbliebenenrente steht Ihnen nur so lange zu, wie Sie ledig bleiben. ... Bei erneuter Heirat können Sie allerdings eine Abfindung auf die Witwenrente in Höhe von zwei Jahresrenten erhalten. Ansonsten wird die große Witwenrente bis zum Tod gezahlt.

-Wenn Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben, erhalten Sie im ersten Vierteljahr nach dem Tod des Partners die volle Rente des Verstorbenen. Wenn dieser Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhalten sie diese

Susanne Herrlich

14 posts
Mittwoch, 11. November 2020 - 15:24

Hallo Marco,

vielen Dank für die Zusammenfassung! Ich war jetzt schon ganz schön verwirrt. Es ist ein sehr komplexes Thema, da den Überblick zu behalten ist gar nicht so leicht.