Binweg

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Mittwoch, 17. Oktober 2012 - 08:52

Hat hier irgendjemand von euch Trauernden eine Ahnung, wie das läuft mit der Testamentseröffnung?

Da mir noch die Exfrau meines geliebten Mannes ins haus steht.

Ich schätze, sie ist da, wie ein Einser, wenn sie irgendwo einen EURO wittert.

Muss sie nicht dann einen Rechtsanwalt beauftragen, den Pflichtteil für ihre tochter einzutreiben?

Und wer bezahlt den gutachter, um die wohnung zu schätzen, die immer noch verschuldet ist?

Wenn Ihr da schon weiter seit in eurer Erfahrung, lasst mich bitte daran teilhaben.

In Erwartung von einigen Hinweisen

Lieben Dank Rosti55 crying

annachristine

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Mittwoch, 17. Oktober 2012 - 11:59

Hallo Rike,

die Testamentseröffnung bei mir liegt schon fast 30 Jahre zurück, als mein Vater gestorben ist. Diese war im Gericht beim zuständigen Notar, der das Testament aufbewahrt hatte.

Einrichtungsgegenstände gehören nicht in die Erbmasse. Da hat die Ex keinen Anspruch darauf. Sie ist nicht erbberechtigt sondern nur Volkers Kinder haben einen Anspruch auf ein Pflichtteil.Was will sie denn bei dir wollen? Mach dich nicht verrückt. Auch wenn Volker auf dem Grab seines Vaters beigesetzt ist, hast Du das Recht zur Minderung der Erbmasse für die Pflege des Grabes (Blumen, Fahrtkosten usw.). Und das für die gesamte Liegezeit (20 Jahre).

Mußt Du mit der Ex zum Nachlassgericht wegen des Erbscheines? Die wollen dann auch das Testament sehen für die Ausstellung des Scheines.

Da ich in den letzten 10 Jahren auf dem Nachlassgericht immer den Erbschein brauchte kann ich schon sagen, daß ich da so meine Erfahrungen gemacht habe. Da der Schein entsprechend der Summe auch Geld kostet war mein Hinweis mit den Grabkosten.

Liebe Grüße

Christine

Binweg

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Freitag, 2. November 2012 - 06:56

So, Ihr Lieben, jetzt hab ich es schwarz auf weiß, die Umschreibung der Wohnung, sie steht im Grundbuch. SUPER wink

JEtzt kann keiner mehr sich aufführen und mosern.

Da kann ich ganz entspannt auf die Testamentseröffnung warten, wenn ich wieder fit bin.

GLG an euch alle. Rosti55

Binweg

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Samstag, 3. November 2012 - 22:33

Die exfrau[smiley:smiley-foot-in-mouth] meines Mannes hetzt mir gerade im großen Stil die rechtsanwältin auf den hals, krass, echt krass.

Er ist gerade mal 3 wochen unter der erde,, da kommt die Leichenfledderinangel schon aus ihrem Loch

ich muss also zum rechtsanwalt, er hat mich gewarnt, davor..... sie kann jeden cent gebrauchen.

nicht mal die Testamentseröffnung wartet sie ab. eine echte hexe.

Drückt mir die daumen.

Zerlina

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Sonntag, 4. November 2012 - 07:10

Rosti, was für Rechte hat sie denn noch, oder haben die gemeinsame Kinder? Die können selbstverständlich erben....

annachristine

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Sonntag, 4. November 2012 - 11:11

Hallo Rike,

Du hast da schon Recht mit der Leichenfletterei, denn wenn es ums Erben geht, dann stehen alle die glauben ein Anrecht zu haben auf der Matte. Als geschiedene Ehefrau dürfte sie überhaupt keinen Anspruch stellen. Volkers Kinder haben ein Anrecht auf den Pflichtteil. Da Volker aber ein Testament gemacht hat ist es auch möglich, daß die Kinder kein Anrecht auf das Pflichtteil haben. Ihr hatte ja auch die Kinder zwischenzeitlich bei euch aufgenommen. Wenn Du zum Anwalt gehst, vergiss dieses nicht zu erwähnen. Hat Volker in dieser Zeit von seiner Ex dann für die Kinder Unterhalt bekommen?

LG

Christine

Chicana

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Sonntag, 4. November 2012 - 18:02

Also bei uns gibt es nur wenige Gründe (Sittenwittrigkeit, Straffällig, Betrug usw.) um den Pflichtteil nichtanzuerkennen und das wird bei Euch auch nicht viel anderst sein.

Mein Schwiegervater hatte ein Testament gemacht, in dem die ganzen Vorbezüge meines Schwagers von seinem Erbe abgezogen wurde. Er ging vor Gericht und es dauerte 5 Jahre bis die 2 Brüder (mein Mann und er) zu einer Einigung kamen und das wünsche ich wirklich niemanden, geschweige vom nervlichen und finanziellen Aufwand.

Rike, Ich drücke Dir ganz fest die Daumen

Lg. Romy

Riesterer

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Sonntag, 4. November 2012 - 21:00

Testamentseröffnung heisst: es ist ein Testament vorhanden.

Damit ist das Thema: Pflicht-Teil erst mal aussen vor.

Falls das Testament, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, kann das Testament rechtlich angefochten werden.

Dazu ist das ein Anwalt notwendig mit dem Spezialgebiet: Erbrecht

Manfred

Binweg

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Montag, 5. November 2012 - 09:08

Sodale, bin schon ruhiger geworden. Die "GUTE" klopft lediglich auf den Busch.

Es wird behauptet, ich hätte mich geäußert, ich wäre Alleinerbin, woher sie das hat?

Ich habe mich ihr gegenüber nie geäußert.

Sie ist un bleibt eine linke Bazille! indecision

Es sind zwei Kinder da, Mirijam ist 15. also vertritt die Exfrau Mimmis Interesse.

Philipp ist 18 und verlässt sich auf mich.

Volker schuldete Unterhalt,(aus alten Zeiten, da er kaum Verdienst hatte und ihn nicht zahlen konnte, vorallem nicht in der Zeit, als er krank war!) Den soll ich aus dem NAchlass bis 15. November löhnen [smiley:smiley-sealed] sind einige Tausend Euronne.

Frage mich wovon, von einem fiktiven Nachlass, der noch nicht mal geklärt ist?

Wir haben in das Testament ein Vermächtnis reingeschrieben, dass die Kinder erst ihr Pflichtteil beanspruchen können, wenn sie 23 Jahre alt sind.Wenn sie vorher etwas wollen, dann sind sie vom Schlusserbe ausgeschlossen.

Außerdem ist der Pflichtteildie Hälfte nur von etwas, was geschätzt werden muss.

An die Wohnung können Sie nicht, die gehört mir, vertraglich und schon im Grundbuch. Außer sie will die Schulden mitzahlen.

Fotos der Wohnung sind auch schon in Arbeit ! der IST-Zustand ist wichtig.

Bis 30.11.2012 will die gegnerische Rechtsanwältin eine Nachlassliste.

1) Ich werde Null Geld zum angegebenen Termin überweisen.

2) die Nachlassliste werde ich mit Fotos untermauern von allen Sachwerten, die Volker mir hinterlassen hat.

Das sind u.a. Geschirr, Steroeanlage (hab ja eine eigene aus 1. Ehe!), Gemälde (dann wird meine Wand endlich frei zum Streichen, die Wand hat es nötig!), Volkers Bleigläser, die mir nie gefallen haben. Ihre rosenthalteller, die potthäßlich sind und nicht mal unter ebay was abwerfen crying

Den Kontostand an seinem Todestag kann ich ihr auch schicken, da war nur seine 50 % Erwerbsminderungsrente auf dem Konto.

Die Auflistung, was mich ihr Sohn die 20 Monate gekostet hat. Schule, Schulfahrt...

3) einen Unterhaltsausgleich während dieser Zeit gab es nicht, Mimmi lebt bei der Mutter, Phil bei uns. Aber Phil hat mehr gekostet.

Kann ich alles belegen.

Also mach ich mir gar keinen harten Gesichtsausdruck, sie muss erst mal die Testamentseröffnung abwarten.

Und die werde ich verschieben, muss erst mein Knie operieren lassen. Zeit gewinnen, das ist die Devise.

PS: Volker kannt seine Exe schon, wenn die einen Cent wittert, ist sie da wie eine EINS, und so ist es auch.

annachristine

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Montag, 5. November 2012 - 16:01

Hallo Rike,

mach Dich nicht verrückt mit den Forderungen der Anwältin von Volkers Ex. Das Nachlaßgericht benötigt von der Ex u.a. auch eine Schuldenaufstellung, d.h. wenn sie nicht beim Jugendamt wegen des Unterhaltes war, hat sie glaube ich schlechte Karten, Denn es muß belegt werden, daß diese Forderungen bestehen. Der hausrat gehört nicht zur Erbmasse, es sei denn es gibt persönliche Gegenstände (wertvoll; hoher Verkaufswert) die dann nicht dazu gehören. Der gesamte Besitz des Erblassers minus der gesamten Schulden ist die Erbmasse.

Die Anwältin kann viel von Dir fordern. Da geht es um die Ansprüche im Erbfall, welche man binnen 6 Wochen nach dem Bekanntwerden stellen muß. Da muß auch dann die Ausschlagung erfolgt sein.

Da es ein Testament gibt hat sie sich an dieses zu halten. Da muß dann die Anwältin beim Nachlaßgericht nachfragen, wann die Eröffnung ist.

Übrigens bei recht24.de findest Du einige gute Erläuterungen. Wenn Du Erbmasse googlest dann gibt es auch eine pdf zur Erbschaft aus Bremen. Hatte so eine Broschüre auch einmal in der Hand beim Nachlaßgericht. Die wird vom jeweiligen Bundesland erstellt und enthält viele Hinweise.

Liebe Grüße

Anna-Christine

Binweg

596 posts
Dienstag, 13. November 2012 - 10:10

Der geschuldete Kindesunterhalt ist leider mit einem Urteil von Familiengericht festgelegt.

Ich fürchte, den muss ich aus dem Nachlass löhnen, wenn auch in Raten.

Ein Urteil ist immer etwas endgültiges.

Die Testamentseröffnung habe ich verschieben können.

Ich kenne nur die Exfrau meines GöGa zu gut, sie geht bis zum Letzten, sie wird auch vor Gericht mich versuchen zu zerren.

Ich hoffe nur, die 50 % EM-Rente können noch im Nachhinein berücksichtigt werden, dass er nicht mal für den gemeinsamen Sohn aufkommen konnte und ich das ja getan habe.

Ich kann nur abwarten.

Mein Rechtsanwalt ist auf alle Fälle schon vorbereitet, er hat schon so manches für uns erstritten und kennt die gegnerische Seite.

Abwarten, Knie operieren lassen, das ist alles vorrangig.

Dank dir dennoch. Ich lese viel im Internet, da kann ich mich einlesen in die Materie.laugh Rosti

ursus

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Dienstag, 13. November 2012 - 14:30

Hallo Rike, du hast ja vielleicht einen Mist am Hals!!!

Erst mal drücke ich dir dir Daumen, dass dein Knie in Ordnung kommt.

Dann warte die Testamentseröffnung ab und dann erst kannst du Schritt für Schritt agieren.

Mach dich nicht verrückt. Solch geldgierigen Ex-Frauen sind es nicht wert, dass du unglücklich wirst.

Rike, alles Liebe wünscht dir Ursula

Binweg

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Sonntag, 18. November 2012 - 07:41

Jetzt ist erst mal mein Knie dran, dann sehen wir weiter.laugh

Danke für Eure unterstützung mental und auch hier. Ich melde mich jetzt eine Weile nicht, da einfach mal wech und ohne Internet.

Rike

Binweg

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Montag, 26. November 2012 - 18:52

Wie ihr schon woanders lesen konntet, bin ich wieder oben auf.

Zwar nicht so , wie ich es mir gewünscht habe.

Aber, was solls, ich pack das schon.

Die Liste des Nachlasses ist fast fertig, mal sehen, was rauskommt.

Erbe ausschlagen wäre auch so ein Möglichkeit..... mal sehen, was der gegnerische Anwalt so ablässt.

Bin immer noch senkrecht und guten Mutes.

Mein Mann ist an meiner Seite, fast jede Nacht.

Rosti