annachristine

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Montag, 28. Januar 2013 - 15:10

Hallo zusammen,

es gibt so Momente, da möchte man den Amtsschimmel weit weg vertreiben. Man fragt sich dann wie oft wird denn noch die Bescheinigung, der Bescheinigung, des Formulares verlangt? Als die Wohnungsanteile in der Wohnungsgenossenschaft auf mich überschrieben wurden, benötigte ich nicht nur den gerichtlichen Erbschein, sondern auch eine Verzichtserklärung meines Sohnes auf den entsprechenden Anteil aus diesen Anteilen, die wir viele Jahre vor seiner Geburt gezahlt haben. Ich muß dazu sagen, daß wir ( mein Mann und ich) zu dieser Zeit beide Genossenschaftsmitglieder waren. Nach den derzeit gültigen Gesetzten war ich kein Mitglied mehr. Ich hatte alle Unterlagen am Tag der Umschreibeung dabei, auch die von unserem Eintritt. Jetzt habe ich eine neue Mitgliednummer, denn ich bin ja neu.[smiley:smiley-surprised]Es gab auch einen neuen Nutzungsvertrag für die Wohnung.

Anfang Januar habe ich die Abrechnungsunterlagen für die Krankenkasse zwecks Rückerstattung für 2012 fertig gestellt und bei meiner Krankenkasse eingereicht. Da von dieser ja nur mein Anteil an den Gesamtkosten für Medikamente, KH, Arzt usw. erstattet wurde, mußte ich jetzt zur Krankenkasse meines Mannes. Da stand dann im System bei meinem Mann verstorben drinn; aber bei der persönlichen Beratung war auch hier wieder der Erbschein und die Verzichtserklärung notwendig. Als ob ich es schon geahnt hatte, ich hatte alles dabei.

Amtsschimmel wo lauerst du nun noch?

Ich frage mich jetzt, was das soll! Warum mussen alle Erbberechtigte dann auch noch hier zuschlagen, damit auch der kleinste Betrag fließen kann. Die gemachten Erfahrungen seit demGehen vor nun 10 Monaten sind schon fast buchreif. Es ist immer etwas Neues, was da noch hinter einer Ecke wartet.

Liebe Grüße

Anna-Christine

Binweg

596 posts
Montag, 11. Februar 2013 - 10:59

Am Freitag abend wieherte der Amtschimmel schon aus meinem Briefkasten heraus.

Ich hab 2 Stunden gebraucht und ein gutes Glas Rotwein, um DAS Schreiben des Amtsgerichtes zu begreifen, in dessen Einzugsbereich die Kinder meine verstorbenen Mannes leben.

VKH= Verfahrenskostenhilfe früher Prozeßkostenhilfe.

Das AG will die Einkommensverhältnisse meines Mannes überprüfen, um noch die Kohle, die sie vor 4 Jahren unserer Rechtsanwältin bezahlt hat, zurückfordern zu können.

ABer nachdem er Ende September 2012 verstorben ist, gibts kein Einkommen mehr.

Ich musste dann herzlich lachen, als ich es endlich kapiert habe.

Ein einfacher Brief mit der Sterbeurkunde habe ich heute zur Post gebracht.

Jetzt sind diese Beamten dran, wieder sich zu melden.angel

Nachdem ich als Ehefrau auf der Sterbeurkunde stehe, befürchte ich, dass ich für die VKH aufkommen soll.

Gut, dass ich auf dem Nachlassgericht war! cheeky

Mal sehen, wann es wieder WIEHERT.

GLG Rosti55

Gast
Samstag, 9. November 2013 - 15:39

er wiehert wieder, der Amtsschimmel!

die Betriebskostenabrechnung kam in diesem Jahr später als in den Jahren zuvor. Auch hier benötigte ich für deren Rückerstattung bzw. Verrechnung mit den Nutzungsentgelten die Verzichtserklärung meines Sohnes. Er hat sie mir geschrieben und ich konnte diese weiter geben.

Jeder erklärt mir beim Gespräch darüber, was das denn für ein purer Unsinn ist, der da gefragt wird. Der Sohn hat seine eigene Wohnung, bezahlt dort seine entsprechenden Entgelte und hat keinerlei Anteil an den Zahlungen für meine Wohnung gehabt. Nun soll er an dem von mir eingesparten Kosten einen 50 %-igen Anteil haben. Amtschimmel läßt grüßen.

Was kommt noch so im Nachhinein auf uns zu? Immer etwas Neues, was man eben nicht wußte.

Liebe Grüße

Anna-Christine

Gast
Samstag, 9. November 2013 - 18:21

Hallo Anna-Christine,

ja, das kann nerven muß aber sein. Du und Dein Sohn seit zu jeweils 50 % Erben. Wenn irgendetwas, sei es Zahlung/ERstattung anfällt, muß jeder die Hälfte zahlen oder er bekommt 50 % erstattet.

Der Amtsschimmel weiß nicht, ob die Erben sich verstehen, d.h. ob sie sich einig sind. Oft kommt es vor, dass die Erben sich streiten (besonders wenn Gutschriften erfolgen). Das kann dann für den jeweiligen Bearbeiter einer Behörde oder eben Wohngenossenschaft böse enden. Er gibt mit seiner Unterschrift z.B. bei einer Erstattung die rausgeht, die Richtigkeit an. Kommt nachträglich ein Erbe und ist mit dieser Erstattung nicht einverstanden, hat der Bearbeit mächtig stress.

Aus diesem Grund sind bei jedem Amtsgang etc. die Unterschriften aller Erben erforderlich.

I.d.R. sollte sich das aber innerhalb von 2 Jahren geben. Habt Ihr die Erbengemeinschaft aufgelöst? Damit kann man das Problem auch aus der Welt schafften. Ist für alle einfacher.

Viele Grüße Lindi