Binweg

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Freitag, 12. Dezember 2014 - 15:35

Hallo Ihr lieben Alle hier,

auch wenn das Thema etwas makaber ist, ich hab an Euch eine Frage.

Ich wollte für die Kinder meines verstorbenen Mannes die Krankenakte von seinem Onkologen.

Der weigert sich aber, sie mir zu geben.

Da Phil, der 20-jährige sohn, mir mitteilte, dass Papa von einer genetischen Veranlagung sprach, wollten wir das einfach nachprüfen, ob Phil schon jetzt eine Darmspiegelung machen lassen sollte.

doch er onkologe weigert sich.

Welche Rechte habe ich als Ehefrau, und seine Nachkommen?

Ich habe damals nach Volkers Tod aus Wut, aus Schmerz alles in AKtenvernichter gegeben.

Wenn Ihr etwas wisst, meldet Ihr euch bitte.

Ganz lieben Gruß und dennoch und gerade deshalb

Euch ein ruhiges Weihnachtsfest und kommt gut rüber ins neue Jahr.

Rosti55

annachristine

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Dienstag, 23. Dezember 2014 - 08:40

Du hast ein Recht auf die Herausgabe der Kopien der Krankenakten. Der Arzt darf dieses nicht verweigern.

Beziehe Dich am Besten schriftlich auf § 630g des BGB. Mach es schriftlich, mit einer Frist der Herausgabe; Einschreiben/Rückschein für Deine Sicherheit, dass der Arzt das Schreiben auch erhalten hat. Bei einem weiteren Weigern des Arztes sich schriftlich bei der regionalen Ärztekammer beschwerden. die Weigerung ist ein beruflicher Verstoß.

Es geht in Eurem Fall ja nicht um irgendeinen Ärztefehler/Behandlungsfehler, sondern um die genet. Zusammenhänge für die Kinder.

Du kannst auch einen Anwalt einschalten um die Herausgabe der Akten gerichtlich zu erzwingen.

Liebe grüße

Anna-Christine

Binweg

596 posts
Dienstag, 30. Dezember 2014 - 12:49

Ich danke dir von Herzen für diesen Tipp, ich hätte sonst die Vorsorgevollmacht mitgeschickt, das war der Tipp der Krankenkasse.

Einen lieben Gruss

Friderike